Betreuungsstelle

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung ist eine Hilfe für erwachsende Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst regeln können.

Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem Erwachsenen einen Vertreter/eine Vertreterin an die Stelle zu stellen, der/die für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

  • Vermögenssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wie kommt eine rechtliche Betreuung zustande?

Die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung kann von jeder Person beim Amtsgericht/Betreuungsgericht gestellt werden.
Die Betreuungsstelle prüft nach Aufforderung durch das Betreuungsgericht bei einem Hausbesuch:

  • Ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden? (Eine Vorsorgevollmacht hat Vorrang vor einer Betreuung)
  • Ist eine Betreuung notwendig?
  • Ist die betroffene Person mit einer Betreuung einverstanden?
  • Welche Aufgabenkreise sind bei einer Betreuung notwendig?
  • Wer kann Betreuer werden? (z.B. Familienangehörige, Bekannte, ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer)

Der Betreuungsrichter am Betreuungsgericht entscheidet dann nach einer Anhörung über die Einrichtung der Betreuung.
 

Weitere Aufgabenbereiche der Betreuungsstelle

Beratung zur Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauenswürdigen Person die Möglichkeit, in ihrem Namen zu handeln, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig sind. Die Aufgabenbereiche einer Vorsorgevollmacht sind identisch mit denen einer rechtlichen Betreuung.
Die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht kann durch die Betreuungsstelle beglaubigt werden.

Informationen zur Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung weist der Patient/die Patientin im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Es empfiehlt sich, mit dem Hausarzt die Patientenverfügung zu besprechen, weil sie individuell gefertigt werden sollte.
 

Ansprechpartner*innen

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:311
Betreuungsstelle / Life-Point Emden
Telefon: 87 - 16 92
Zimmer:310
Betreuungsstelle
Telefon: 87 - 19 33

Fachdienst Gesundheit

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.30 - 17.00 Uhr

Adresse
Gesundheitsamt Emden
Ysaac-Brons-Str. 16
26721 Emden     

Postfach 2254
26702 Emden 
gesundheitsamt(at)emden.de