Anmeldung einer Geburt

Sie haben in der Seehafenstadt Emden Nachwuchs bekommen, dann ist das Standesamt Emden für die Beurkundung Ihres Kindes zuständig. Für die Nachbeurkundung deutscher Kinder, die im Ausland geboren wurden, finden Sie hier weitere Informationen.

Beurkundung und Unterlagen

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird Ihr Kind Zuhause geboren, stellt die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, eine Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung muss dann die Geburt des Kindes von einer Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt persönlich angezeigt werden. In den meisten Fällen übernimmt dies der Kindesvater. Wenn ein Kind im Hans-Susemihl-Krankenhaus geboren ist, übernimmt in aller Regel das Krankenhaus die schriftliche Anzeige.

Zur Beurkundung werden neben der Geburtsanzeige, je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der Eltern, diverse Unterlagen benötigt.

Welche, das haben wir im weiteren Verlauf zusammengefasst.

Beurkundung einer Geburt

Zur Beurkundung der Geburt eines Kindes benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:

  • Die Geburtsanzeige
  • den sogenannten Vornamenszettel (erhalten Sie im Krankenhaus oder im Standesamt) sowie
  • Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

Bei verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern der Eltern.
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister und
  • gültige Reisepässe oder Personalausweise der Eltern
  • Aufenthaltsbescheinigungen, wenn Sie nicht in Emden wohnen (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes) 

Bei nicht verheirateten Müttern:

Ledige Mütter

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn Sie nicht in Emden wohnen (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Mütter, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste Lebenspartnerschaften)
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn Sie nicht in Emden wohnen (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Geschiedene Mütter

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk
  • Bei Eheschließungen im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn Sie nicht in Emden wohnen (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)  

Verwitwete Mütter

  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise
  • Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschriften aus dem Ehe- und Sterberegister
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn Sie nicht in Emden wohnen (erhältlich beim Bürgerbüro des Wohnortes)

Zusätzliche Unterlagen

  • ggf. der Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und eine bereits abgegebene Sorgerechtserklärung

(Hinweis: Die Vaterschaftsanerkennung kann schon VOR der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Insofern wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Jugendhilfe.)

Für die Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen.

Folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister des Vaters
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis 
  • ggf. eine Aufenthaltsbescheinigung, wenn der Wohnort nicht Emden ist

Hinweise

  • Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen!
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen, öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher benötigt.

1. Allgemeines

  • Wenn Sie als Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, legen Sie den/die Vornamen für Ihren Nachwuchs auch gemeinsam fest.
  • Dafür reicht eine einfache, formlose Erklärung. In der Regel erhalten Sie den Vordruck "Vornamenszettel" im Krankenhaus ausgehändigt.
  • Wenn Sie kein gemeinsames Sorgerecht bestimmt haben, hat die Mutter des Kindes kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht. Dann bestimmt sie auch allein den/die Vornamen des Kindes.

Gemeinsame Sorgeberechtigung für Ihr Kind liegt vor, wenn Sie miteinander verheiratet sind. Sind Sie nicht miteinander verheiratet, so üben Sie das Sorgerecht nur dann gemeinsam aus, wenn Sie eine Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung und eine Erklärung zum Sorgerecht im zuständigen FD Jugendhilfe abgegeben haben.

2. Namensgebung

  • Bitte beachten Sie, dass sich an der Vornamensgebung später - auch wenn der Vater inzwischen die Vaterschaft anerkannt hat und ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wird - nicht mehr rütteln lässt.
  • Der Vorname bzw. die Vornamen sind mit der ersten Festlegung fixiert. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Änderung im Wege der behördlichen Namensänderung möglich.
    Wenn Sie nicht sicher sind, ob der von Ihnen gewählte Name vom Standesamt ohne weiteres eingetragen werden kann, z. B. weil es sich um einen seltenen oder ausländischen Namen handelt, hilft Ihnen das Standesamt gerne weiter.

Gebühren

Die Beurkundung ist kostenfrei.

Jede gewünschte Geburtsurkunde ist gebührenpflichtig.

Gebühren:

  • Für die erste Geburtsurkunde: 15 €
  • Für jede weitere Geburtsurkunde: 7,50

Der Betrag ist bei Abholung in Bar zu entrichten oder vorab zu überweisen.

Wir empfehlen die Ausstellung von zwei Geburtsurkunden. 

Gebührenfrei sind weiterhin die Bescheinigungen für die Beantragung von:

  • Kindergeld
  • Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse
  • des Elterngeldes und für
  • religiöse Zwecke

Bürgerportal OpenR@thaus

In unserem digitalen Bürgerportal können Sie Urkunden aus dem Eheregister, Geburtenregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister online beantragen.   
 
Hier geht es zum OpenR@thaus.

Ansprechpartner*innen

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:25
Standesbeamtin
Telefon: 87 25 33
Zimmer:26
Standesbeamtin
Telefon: 87 25 34

Standesamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kontakt:
Verwaltungsgebäude III

Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Tel.: (0 49 21) - 87 25 32
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