Zum jetzigen Zeitpunkt können
1. Privatpersonen, die ihren Wohnsitz in Emden haben,
2. Kunden der Stadtwerke Emden GmbH sind und
3. bei denen im Zeitpunkt der Antragstellung eine finanzielle Notlage besteht,
einen Antrag auf Leistungen aus dem Härtefallfonds stellen.
Das Land Niedersachsen beschränkt die Mitfinanzierung auf eine Leistungsgewährung an Kunden der sogenannten Grundversorger. In Emden sind nur die SWE und die EWE AG Grundversorger. Mit der EWE AG wird ebenfalls eine Vereinbarung angestrebt.
Welche Unterlagen konkret eingereicht werden müssen, ist aus dem Antragsvordruck ersichtlich. Unter anderem sind dies:
- Bestätigung den SWE über die vorrangige Prüfung von Absprache und Vereinbarungen zur Abwendung einer Energiesperre
- Letzter Steuerbescheid der erwerbstätigen Haushaltsmitglieder (soweit ein Einkommenssteuer-Bescheid erteilt worden ist) und Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Rechtsverbindliche schriftliche Glaubhaftmachung der Vermögensverhältnisse der bedürftigen Person
- Nachweise darüber, dass die vorrangigen sozialen Leistungen (insb. Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag) nicht beansprucht werden können (Ablehnungsbescheide oder schriftliche Bestätigung der Wohngeldbehörde, des Jobcenters, des Sozialamts, der Familienkasse)
Ansprechpartnerin für die Beantragung von Leistungen aus dem Emder Härtefallfonds ist Frau Melzer im Fachdienst Sozialhilfe (Tel: 04921-871292 und E-Mail: melzer(at)emden.de). Eine Beratung ist nur nach terminlicher Vereinbarung möglich.
Bei der Stadtwerke Emden GmbH wenden Sie sich bitte an das Kundencenter in der Pottgießerstraße 1a in Emden (Tel: 04921-83500).