Dorfentwicklung Uphusen / Marienwehr

Umsetzungsphase - private Dorfentwicklungsmaßnahmen

Das Dorfentwicklungsverfahren für die Emder Ortsteile Uphusen und Marienwehr läuft bereits seit mehreren Jahren. Der Prozess wurde mit dem Ziel eingeleitet, die Lebensbedingungen im Entwicklungsgebiet zu verbessern. Angestrebt wird eine Revitalisierung der beiden Ortschaften durch

  • das Absichern vorhandener funktionierender Strukturen
  • das Beheben von strukturellen und gestalterischen Missständen 
  • die Entwicklung neuer Angebote sowohl für die Einwohner als auch für die Gäste des Ortes.

Dabei gilt es, den dörflichen Charakter zu bewahren beziehungsweise dort, wo er verloren gegangen ist, diesen wieder herzustellen.

Die Stadt Emden hat bereits einige öffentliche Maßnahmen durchgeführt, weitere sollen folgen. Ergänzend dazu sind alle Bewohner*innen im Plangebiet aufgerufen, sich mit privaten Dorfentwicklungsmaßnahmen an der Revitalisierung der beiden Ortschaften zu beteiligen. Hierfür können Baukostenzuschüsse in Anspruch genommen werden, sofern das Projekt verschiedene Rahmenbedingungen erfüllt.

Wir haben wichtige Informationen zur Beantragung von Fördermitteln für Sie zusammengestellt:

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind ...

  • die Umnutzung von Gebäuden land- und fortwirtschaftlicher Betriebe,
  • die Erhaltung und die Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden sowie die Umgestaltung von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
  • das Anpassen von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens, um sie vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden,
  • die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude sowie von Bausubstanz hin zu einem ortsbild-prägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild, vor allem zur Innenentwicklung, unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild,
  • die Revitalisierung (Innenausbau) ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz, vor allem zur Innenentwicklung, auch im Zusammenhang mit der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild,
  • der Abbruch von Bausubstanz einschließlich Entsiegelung nach Maßgabe eines Folgenutzungskonzepts.

Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden, die einen Beitrag zur typischen ostfriesischen Baukultur leisten. Damit kommen für eine Förderung insbesondere die Gulfhöfe und landwirtschaftlichen Nebengebäude, die historische Bebauung auf der Kirchwarf in Uphusen und die Siedlungshäuser aus den 1930er bis 1950er Jahren in Betracht. Daneben sind auch bedeutende Sonderbauten förderfähig.

Wie und wo stelle ich den Antrag?

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Planungsbüro Boner + Partner führen. Bei dieser kostenlosen Beratung erfahren Sie, ob Ihre geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist beziehungsweise durch welche Änderungen der Planung eine Förderfähigkeit möglich gemacht werden kann. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den einzureichenden Antragsunterlagen. Das Planungsbüro hilft Ihnen, die Unterlagen zusammenzustellen. Der Antrag muss die Maßnahme beschreiben (Text, Bilder, Skizzen, Pläne) und es sind detaillierte Kostenvoranschläge zum Nachweis des Investitionsvolumens beizufügen. 

Für die vorgesehene Maßnahme wird der Förderantrag über die Stadt Emden dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems-Geschäftsstelle Aurich (ARL) zugesendet. Der Förderantrag muss bis zum 15. September eines Jahres gestellt werden. Das Planungsbüro bewertet, ob das Vorhaben den Zielen der Dorfentwicklungsplanung entspricht und zur integrierten Entwicklung beiträgt. Das ARL entscheidet über den Antrag unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fördermittel und anhand eines Ranking-Verfahrens. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

Bitte beachten Sie: Vor Erhalt eines Zuwendungsbescheids vom Amt für regionale Landesentwicklung darf die Maßnahme nicht begonnen werden. Der Kauf von Material oder die Beauftragung einer Firma wird dabei bereits als Maßnahmenbeginn gewertet. 

Unabhängig vom Förderantrag müssen die erforderlichen bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Nach Beendigung der Maßnahme müssen Sie ein Verwendungsnachweis hinsichtlich der Fördermittel vorlegen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für private Dorferneuerungsmaßnahmen erfolgt als anteilige Zuwendung zur Finanzierung eines Bauprojektes. Die Zuwendungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Förderhöhe für private Maßnahmen beträgt in der Regel 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Projekten für gemeinschaftliche Zwecke erhöht sich der Satz auf 30 Prozent. In besonderen Fällen sind auch höhere Fördersätze möglich. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers.

Die Obergrenze der Förderung liegt pro Maßnahme beziehungsweise Objekt bei 50.000 Euro. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert. Eigene Arbeitsleistungen sind nicht förderfähig. Materialkosten können jedoch geltend werden. 
 

Ansprechpartner*innen / Informationen

Planungsbüro Boner + Partner 

Herr Johann H. Boner
Auf der Gast 36 A
26316 Varel-Dangast
Tel. 04451 - 85051

Herr Dr. Helmut Gramann
Thomas-Mann-Straße 25
26133 Oldenburg
Tel. 0171 - 6522407


Stadt Emden
Herr Claas Schmidt
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Tel. 04921 - 87-1554

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten: 

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems - Geschäftsstelle Aurich
www.arl-we.niedersachsen.de

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
www.ml.niedersachsen.de

FD Stadtplanung

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ringstraße 38b,
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden