Eingliederungshilfen

Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen

Unter dem Begriff Eingliederungshilfe versteht man Leistungen nach dem 2. Teil des Sozialgesetzbuch Neunter Teil (SGB IX) für Personen, die auf Dauer körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Wer mit einer (drohenden) Behinderung lebt, erlebt in unserer Gesellschaft oft Barrieren, die eine Teilhabe erschweren oder auch beinahe unmöglich machen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe bieten verschiedene Möglichkeiten, diese Barrieren zu überwinden und sollen mehr Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich machen. Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX handelt es sich um “Leistungen zur Teilhabe” als Oberbegriff für verschiedene Unterstützungsleistungen, die anspruchberechtige Menschen erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Eingliederungshilfe unterteilt sich in

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zu den Leistungen zählen z.B.

  • Werkstatt oder Tagesförderstätte
  • Integrationshelfer
  • Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder (heilpädagogische Frühförderung)
  • Nachmittagsbetreuung, Autismustherapie
  • Integrationskindergarten/Sonderkindergarten
  • Sprachheilkindergarten
  • Tagesstätte
  • Assistenzleistungen

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind zum Teil einkommens- und vermögensabhängig. Sie können als Sach- oder Dienstleistung oder in Form des persönlichen Budgets erfolgen. Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nicht, wenn ein anderer Rehabilitationsträger (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger etc) für die beantragte Maßnahme vorrangig zuständig ist.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird i.d.R. durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Eingliederungshilfe im Fachdienst Sozialhilfe festgestellt.

zur Seite der Fachstelle Eingliederungshilfe
zur Seite der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung
zur Seite des Sozialpsychiatrischen Dienstes
zur Seite des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkung

Für Rückfragen und weitergehende Informationen stehen Ihnen wir gerne zu Verfügung. Gerne sind wir Ihnen auch behilflich beim Ausfüllen der erforderlichen Anträge und beraten Sie ausführlich über die einzelnen Möglichkeiten, die die Eingliederungshilfe bietet.

Fachdienst Sozialhilfe

Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Bereiche Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe im Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Fachdienst Sozialhilfe sind ab sofort nur montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 14.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:129
Grundsatzangelegenheiten, Widerspruchs- und Klageangelegenheiten, Leistungsgewährung M - N
Telefon: 87 - 1752
Zimmer:103
Leistungsgewährung B - C, I, R
Telefon: 87 - 1210
Zimmer:128
Leistungsgewährung E - G, V; Bestattungskosten
Telefon: 87 - 1415
Zimmer:128
Leistungsgewährung A, D, J, L, T, X, Y
Telefon: 87 - 1212
Zimmer:109
Leistungsgewährung P, Q, S, Sprachheilkindergärten und Sprachheilzentren
Telefon: 87 - 1319
Zimmer:103
Leistungsgewährung H, O, U, W, Z
Telefon: 87 - 1394
Zimmer:128
Leistungsgewährung K, Integrationskinder (Kindertagesstätten, Krippen)
Telefon: 87 - 1280
Zimmer:102
Abrechnungen Eingliederungshilfe
Telefon: 87 - 1238