Kampfmittelbeseitigung
Blindgänger - ein ernstzunehmendes Problem
In Emden stellen Blindgänger auch mehr als 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges ein ernstzunehmendes Problem dar. Da Emden ein primäres Ziel alliierter Luftangriffe war, finden sich auch heute noch Blindgänger im Erdreich. Vor Erstellung von Bauten und Bauwerken, aber auch Untergrundaufschlüssen ist daher die Eignung des Baugrundes hinsichtlich der Blindgängerproblematik zu hinterfragen.
Der Fachdienst Umwelt ist als Gefahrenabwehrbehörde auch für die Kampfmittelbeseitigung zuständig. Unterstützt wird der Fachdienst Umwelt vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) im Rahmen der Amtshilfe z.B. bei der Suche nach Bombenblindgängern, der Entschärfung und Beseitigung. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Hannover (KBD) wertet auf Anfrage des Bauantragstellers Luftbilder der Jahrgänge 1941-1945 aus.
Grundstücke mit Kampfmittelverdacht müssen dann durch eine Oberflächen- bzw. Tiefensondierung durch ein anerkanntes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen abgesucht werden. Die Kosten dafür hat der Bauherr zu tragen. So konnten in den Jahren 1999 (Petkum) und 2005 (ehem. Früchteburgbadgelände, sh. Aufnahme) nach Evakuierung von einigen Tausend Menschen zwei Blindgänger in einem noch erstaunlich guten Zustand geborgen und entschärft werden.
Eine Aufstellung der Kampfmittelbeseitigungsunternehmen, die ihre Qualifizierung gegenüber dem Kampfmittelbeseitigungsdienst nachgewiesen haben, kann unter der unten genannten Telefonnummer abgerufen werden. Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Kampfmittelbeseitigung sind: Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Niedersächsisches Gefahren-abwehrgesetz und verschiedene Runderlasse.
Kontaktpersonen
Stadt Emden
Herr Streich
Ringstraße 38b
26721 Emden
Zimmer 205 b
Telefon: +49 (0) 49 21 87-1474
Telefax: +49 (0) 49 21 87-1233
Telefax an PC: +49 (0) 49 21 87-101474
streich(at)emden.de
Kampfmittelbeseitigungsdienst (Luftbildauswertung):
LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Frau Neuenfeld
Dorfstraße 19
30519 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 30245 502/-503
kbd-postfach(at)lgln.niedersachsen.de