Verwaltungsgebäude II
Ringstraße 38b
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Gewerbeabteilung
Liebe Gewerbetreibende,
leider kann es zurzeit wegen personeller Engpässe zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen im Gewerberecht kommen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist nicht durchgehend gegeben. Wir bitten hier um Verständnis.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, Gewerbean-, -ab-, und -ummeldungen schriftlich per Post oder per Mail durchzuführen. Bitte nutzen Sie dazu die jeweiligen Formulare auf dieser Seite. Sie vermeiden weitere Verzögerungen, wenn Sie die Formulare vollständig ausfüllen.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 – 12 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Mittwochs geschlossen.
Die Gewerbeabteilung ist für die allgemeinen gewerblichen Angelegenheiten, insbesondere die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, zuständig. Darüber hinaus gehören zum Aufgabenspektrum der Gewerbeabteilung:
- Gaststättenrecht (§§ 1 ff. NGastG)
- Reisegewerbe (§ 55 f. GewO)
- Spielhallenrecht (§ 33i GewO)
- Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Aufgaben nach dem Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG)
- Aufgaben nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
- Pfandleihererlaubnisse (§ 34 GewO)
- Bewachererlaubnisse (§ 34a GewO)
- Versteigerererlaubnisse (§ 34b GewO)
- Festsetzung von Veranstaltungen, z. B. Spezial- und Jahrmärkte (§§ 64 – 69 GewO)
- Wanderlager (§56a GewO)
- Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
- Ladenöffnungszeiten (NLöffVZG)
- Feiertagsrecht (NFeiertagsG)
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
Niedersächsisches Gaststättengesetz
Nichtraucherschutzgesetz
Prostituiertenschutzgesetz
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
Gesetz zu den Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Feiertagsgesetz
Die Gewerbeanzeige (§ 14 Gewerbeordnung)
Sie haben Emden als Geschäftssitz für Ihren Gewerbebetrieb ausgewählt, beziehungsweise Sie arbeiten von zu Hause aus und Ihr Wohnsitz ist die Stadt Emden? Dann zeigen Sie bitte Ihre Gewerbetätigkeit bei uns in der Gewerbeabteilung an. Dies gilt auch für Gewerbeübernahmen, neue Filialen sowie einen Rechtsformwechsel.
Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld, ob neben der Gewerbeanzeige eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist. Erlaubnispflichtig sind insbesondere das Gaststätten- oder Maklergewerbe, aber auch das Betreiben einer Spielhalle etc.
Nicht anzeigepflichtig sind Tätigkeiten als Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) und die sogenannte Urproduktion (zum Beispiel Landwirtschaft, Fischerei etc.). Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern müssen lediglich das zuständige Finanzamt über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit informieren. Ebenso ist auch die Eintragung der "Selbstständigkeit" im Handelsregister freiwillig.
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Art des Gewerbes ändert oder der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird. Wird ein Betrieb geschlossen oder eingestellt, muss er unverzüglich abgemeldet werden.
Was Sie mitbringen müssen:
Vorzulegen ist immer der Personalausweis oder der Reisepass. Für einige Gewerbeanmeldungen sind ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erforderlich. Hierzu zählen insbesondere das Reisegewerbe, überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO sowie die Anzeigen nach § 2 NGastG.
Formulare
Gewerbeanmeldung
Gewerbeabmeldung
Gewerbeummeldung
Beiblatt zur Gewerbeanzeige – Geschäftsführer
Gaststättenanzeige
Antrag auf ein Reisegewerbe
Antrag auf ein Bewachungsgewerbe
Gebühren
Es fallen Gebühren nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) vom 25.04.2007 sowie der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung (ALLGO)) vom 05.06.1997 – jeweils in der zurzeit gültigen Fassung (lfd. Nr. 40.1.2 ff. des Kostentarifs) an.
Nützliche Links
www.hwk-aurich.de (Handwerkskammer für Ostfriesland)
www.ihk-emden.de (Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland)
www.zukunft-emden.de (Zukunft Emden GmbH)
www.nds.de/de/services/gruendung (Existenzgründung in Niedersachsen)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Bitte vereinbaren Sie aufgrund der besonderen Situation telefonisch oder per E-Mail gewerbe(at)emden.de einen Termin! Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Gewerbeanzeigen oder Anfragen per E-Mail oder per Post zu senden.
Bitte beachten Sie die Hygienmaßnahmen im Verwaltungsgebäude. Hier finden Sie weitere Informationen.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 – 12 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Mittwochs nicht geöffnet.
Kontaktpersonen
Name | Aufgabe | Zimmer | Durchwahl (87-) |
---|---|---|---|
Frau Cramer | Gewerbean-/um/abmeldungen, Spielhallen, ProstSchG | 201a | -2161 |
Frau Kiy | Gewerbean-/um/abmeldungen, Bewacherregister, Festsetzung Märkte, FeiertagsG, Schwarzarbeit | 202 | -2162 |