Gewerbeabteilung

Die Gewerbeabteilung ist für die allgemeinen gewerblichen Angelegenheiten, insbesondere die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, zuständig. Darüber hinaus gehören zum Aufgabenspektrum der Gewerbeabteilung:

  • Gaststättenrecht (§§ 1 ff. NGastG)
  • Reisegewerbe (§ 55 f. GewO)
  • Spielhallenrecht (§ 33i GewO)
  • Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
  • Aufgaben nach dem Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG)
  • Aufgaben nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
  • Pfandleihererlaubnisse (§ 34 GewO)
  • Bewachererlaubnisse (§ 34a GewO)
  • Versteigerererlaubnisse (§ 34b GewO)
  • Festsetzung von Veranstaltungen, z. B. Spezial- und Jahrmärkte (§§ 64 – 69 GewO)
  • Wanderlager (§56a GewO)
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
  • Ladenöffnungszeiten (NLöffVZG)
  • Feiertagsrecht (NFeiertagsG)

Die Gewerbeanzeige (§ 14 Gewerbeordnung)

Sie haben Emden als Geschäftssitz für Ihren Gewerbebetrieb ausgewählt, beziehungsweise Sie arbeiten von zu Hause aus und Ihr Wohnsitz ist die Stadt Emden? Dann zeigen Sie bitte Ihre Gewerbetätigkeit bei uns in der Gewerbeabteilung an. Dies gilt auch für Gewerbeübernahmen, neue Filialen sowie einen Rechtsformwechsel.

Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld, ob neben der Gewerbeanzeige eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist. Erlaubnispflichtig sind insbesondere das Gaststätten- oder Maklergewerbe, aber auch das Betreiben einer Spielhalle etc. 

Nicht anzeigepflichtig sind Tätigkeiten als Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) und die sogenannte Urproduktion (zum Beispiel Landwirtschaft, Fischerei etc.). Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern müssen lediglich das zuständige Finanzamt über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit informieren. Ebenso ist auch die Eintragung der "Selbstständigkeit" im Handelsregister freiwillig.

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Art des Gewerbes ändert oder der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird. Wird ein Betrieb geschlossen oder eingestellt, muss er unverzüglich abgemeldet werden.

Was Sie mitbringen müssen: 
Vorzulegen ist immer der Personalausweis oder der Reisepass. Für einige Gewerbeanmeldungen sind ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erforderlich. Hierzu zählen insbesondere das Reisegewerbe, überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO sowie die Anzeigen nach § 2 NGastG. 

Bürgerportal OpenR@thaus

Nutzen Sie unser Bürgerportal OpenR@thaus und melden Sie Ihr Gewerbe online an, ab oder um! 
 
Hier gehts es zum OpenR@thaus.

Gebühren

Es fallen Gebühren nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) vom 25.04.2007 sowie der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung (ALLGO)) vom 05.06.1997 – jeweils in der zurzeit gültigen Fassung (lfd. Nr. 40.1.2 ff. des Kostentarifs) an.

Nützliche Links

www.hwk-aurich.de (Handwerkskammer für Ostfriesland) 
www.ihk-emden.de (Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland) 
www.zukunft-emden.de (Zukunft Emden GmbH) 
www.nds.de/de/services/gruendung (Existenzgründung in Niedersachsen)

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Bitte vereinbaren Sie einen telefonisch oder per Mail gewerbe(at)emden.de einen Termin! Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Gewerbeanzeigen oder Anfragen per E-Mail oder per Post zu senden. 

Öffnungszeiten

Dienstag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14.30 bis 17 Uhr 

Kontaktpersonen

NameAufgabeZimmer Durchwahl
(87-)
Frau CramerGlückspiel, Gaststätten, ProstSchG201a-2161
Frau LübbenGewerbean-/um/abmeldungen201-2164