Schnedermann-Brons-Stiftung

Die Stadt Emden verwaltet das Stiftungsvermögen der Schnedermann-Brons-Stiftung. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens können jährlich soziale Projekte verwirklicht werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Antragstellung und die Geschichte der Stiftung.

FAQ - Antrag stellen

Wer kann Anträge stellen?

In welcher Höhe schüttet die Stiftung Erträge aus?

Wie wird ein Antrag gestellt?

Welche Fristen sind zu beachten?

Wer entscheidet über die Anträge?

An wen ist der Antrag zu richten?

Was passiert nach der Genehmigung?

Geschichte der Schnedermann-Brons-Stiftung

Von der Unterstützung für Kriegsopfer zur karitativen Stiftung
Im Sommer 1916 dauerte der Erste Weltkrieg bereits zwei Jahre und forderte einen hohen Blutzoll. Die Fürsorge für die Kriegsopfer, ihre Familien und der Hinterbliebenen der Gefallenen wurde immer wichtiger. Auch stellte sich die Frage der Wiedereingliederung der heimkehrenden Soldaten nach dem Ende des Krieges.

Der Emder Kaufmann Johann Martho Schnedermann (1859-1940) sah es als patriotische Pflicht, sich für die Kriegsopfer und Heimkehrer einzusetzen. Zu diesem Zweck errichtete er zusammen mit seiner Frau Catharina, geb. Brons, am 7. Dezember 1916 eine besondere Stiftung. 

Nach dem Willen des Stifterpaars wurde die Stadt Emden in Person des Oberbürgermeisters mit der Leitung der Geschäfte und der Verwaltung des Vermögens betraut. Ihm zur Seite stand ein Beirat, der über die Vergabe der Grundstücke der Stiftung an ansiedlungswillige Kriegsopfer oder deren Hinterbliebenen entschied. Die Grundstücke wurden gegen Erbpacht vergeben, die dem Begünstigten auf Lebenszeit erlassen wurde. Er war verpflichtet, ein eingeschossiges Wohngebäude zu errichten. Die Grundstücke waren so geschnitten, dass sie die Anlage eines Gartens und die Haltung von Kaninchen und Schweinen ermöglichten. Dahinter stand die Idee einer Selbstversorgung der Begünstigten.

Die revidierte Ordnung von 1926 sah einen Vorstand für die Stiftung vor, in dem neben einem Vertreter der Stifterfamilie und des Magistrats ein Vertreter des Bürgervorsteherkollegiums als Mitglied fungierte. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die Satzung der Stiftung dem totalitären System angepasst und das Führerprinzip durchgesetzt. Kreisleiter Jan Eve Neeland (1906-1943) wollte Johann Martho Schnedermann und seine Familie aus der Stiftung hinausdrängen. Er betrachtete ihn als senil und befürchtete jüdischen Einfluss, falls sich ein Mitglied der Familie jüdisch „versippen" sollte. Allerdings wurde der Stifter vom NS-Oberbürgermeister Carl Renken hofiert und erhielt zu seinem 80. Geburtstag am 23. Februar 1939 einen opulenten Präsentkorb.

Nach dem Ende des Dritten Reiches wurde die Satzung der Schnedermann-Brons-Stiftung am 12. Dezember 1946 novelliert. Im Wesentlichen traten die Bestimmungen von 1926 wieder in Kraft. Seit den 1970er Jahren verringerte sich die Zahl der Begünstigten zunehmend. Es herrschte eine lange Phase des Friedens und die überlebenden Opfer des Zweiten Weltkriegs starben langsam aus, so dass der Stiftungszweck nicht mehr erfüllbar war. Die Denkschrift des Liegenschaftsamtsleiters der Stadt Emden schlug am 11. Februar 1986 die Auflösung der Stiftung und eine Verteilung der liquiden Mittel an Wohlfahrtsverbände vor.

Die 1987 verfassten Statuten sahen eine Kapitalisierung der Stiftungsgrundstücke vor. Daraus entstand ein Stiftungsvermögen von 250.000 DM, das in Wertpapieren angelegt wurde. Die daraus resultierenden Zinserträge sollten an den Kreis der Begünstigten ausgezahlt werden. § 2 der Stiftungssatzung definierte diese Personengruppe:

Die Stiftung hat den Zweck, Personen, die durch Krieg, Gewalttaten, Arbeitsunfälle oder Naturkatastrophen geschädigt sind, und Personen, die geistig-oder körperlich behindert sind, durch finanzielle Zuwendungen zu helfen. Der Stiftungszweck wird auch durch finanzielle Unterstützung von Vereinigungen erfüllt, die sich die Betreuung des genannten Personenkreises zum Ziel gesetzt haben. 

Der Stiftungsvorstand bestimmte den Kreis der von der Ausschüttung zu unterstützenden Personen beziehungsweise sie vertretenden Sozialverbänden. Dieses Statut trat 1988 in Kraft und ist die Grundlage der gegenwärtigen Tätigkeit der Stiftung.