Verwaltungsgebäude II
Ringstraße 38b
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Jagd
Die Jagdbehörde Emden
Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist als Jagdbehörde für die Ausstellung von Jagdscheinen zuständig. Nach dem Bundes- bzw. Niedersächsischen Jagdgesetz darf die Jagd nur von Personen ausgeübt werden, die einen gültigen Jagdschein besitzen.
Jagdscheine gibt es als:
- Jahresjagdschein für 1 oder 3 Jahre
- Tagesjagdschein für In- und Ausländer/-innen für max. 14 aufeinander folgende Tage
- Jahresjugendjagdschein für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet, aber noch keine 18 Jahre alt sind.
Vorzulegen sind:
- ausgefüllter Antrag
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung (bei Erstantrag)
- eine für den beantragten Zeitraum gültige Haftpflichtversicherung
- bei Neuausstellung ein aktuelles Passbild
Weitere Informationen
Informationen zur Jägerprüfung
Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins (PDF-Datei zum Download)
Jägerschaft Emden e.V.
Jagd in Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Jäger*innen mit zu verlängernden Jagdscheinen werden gebeten, diese zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung und dem Versicherungsnachweis per Brief bei der Stadt Emden Fachdienst 431 einzureichen.
Gebühren:
- 3-Jahres-Jagdschein: 190 €
- Jahresjagdschein: 75 €
- Jahresjugendjagdschein: 30 €
- Tagesjagdschein: 25 €
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Kontaktpersonen
Name | Aufgabe | Zimmer | Durchwahl (87-) |
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Herr Nelles | Jagdrecht | 113 | -2155 |