Jagd

Die Jagdbehörde Emden

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist als Jagdbehörde für die Ausstellung von Jagdscheinen zuständig. Nach dem Bundes- bzw. Niedersächsischen Jagdgesetz darf die Jagd nur von Personen ausgeübt werden, die einen gültigen Jagdschein besitzen.

Jagdscheine gibt es als:

  • Jahresjagdschein für 1 oder 3 Jahre
  • Tagesjagdschein für In- und Ausländer/-innen für max. 14 aufeinander folgende Tage
  • Jahresjugendjagdschein für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet, aber noch keine 18 Jahre alt sind.

Vorzulegen sind:

  • ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der bestandenen Jägerprüfung (bei Erstantrag)
  • eine für den beantragten Zeitraum gültige Haftpflichtversicherung
  • bei Neuausstellung ein aktuelles Passbild

Jäger*innen mit zu verlängernden Jagdscheinen werden gebeten, diese zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung und dem Versicherungsnachweis per Brief bei der Stadt Emden Fachdienst 431 einzureichen.

Gebühren:

  • 3-Jahres-Jagdschein: 190 €
  • Jahresjagdschein: 75 €
  • Jahresjugendjagdschein: 30 €
  • Tagesjagdschein: 25 €

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Verwaltungsgebäude II
Ringstraße 38b
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden

Kontaktpersonen

NameAufgabeZimmerDurchwahl (87-)
Herr NellesJagdrecht113-2155