Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Untersuchungsberechtigungsschein / Jugendschutzuntersuchung

Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Dafür erhalten sie im Bürgerbüro einen "Untersuchungsberechtigungsschein", der beim Arzt abzugeben ist. Der Antrag wird im Bürgerbüro gestellt. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird nur persönlich ausgehändigt, da der Empfang quittiert werden muss.

Mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Name vom Arbeitgeber beziehungsweise der Berufsbildende Schule und der Fachrichtung
  • Datum des Ausbildungs-/Schulbeginn 

Kosten: Der Untersuchungsberechtigungsschein und die Untersuchung sind kostenlos.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden