Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
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Untersuchungsberechtigungsschein / Jugendschutzuntersuchung
Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Dafür erhalten sie im Bürgerbüro einen "Untersuchungsberechtigungsschein", der beim Arzt abzugeben ist. Der Antrag wird im Bürgerbüro gestellt. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird nur persönlich ausgehändigt, da der Empfang quittiert werden muss.
Mitzubringen:
- Personalausweis
- Name vom Arbeitgeber beziehungsweise der Berufsbildende Schule und der Fachrichtung
- Datum des Ausbildungs-/Schulbeginn
Kosten: Der Untersuchungsberechtigungsschein und die Untersuchung sind kostenlos.
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr