Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein spannender Schritt – für Ihr Kind und für Sie als Familie. Vieles verändert sich, vieles ist neu. Mit diesem Wegweiser möchten wir Sie begleiten und unterstützen, damit der Start in die Schulzeit gut gelingt.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen, wichtige Termine sowie Ansprechpartner*innen rund um den Schulbeginn. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen gelingenden und gut begleiteten Start in die Grundschulzeit – mit Neugier, Freude und Zuversicht.
Mit freundlichen Grüßen Michael Groeneveld Fachdienstleiter Schule, Bildung und Sport
Mein Kind kommt in die Schule
Die Zeit vor der Einschulung ist spannend und voller Veränderungen. Ihr Kind macht große Schritte: Es wird selbstständiger, lernt Neues und freut sich auf die Schule.
Damit dieser Übergang gut gelingt, gibt es einige wichtige Vorbereitungen – wie die Anmeldung in der Schule und die Einschulungsuntersuchung.
Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier einen tabellarischen Fahrplan alle wichtigen Schritte und Termine auf einen Blick. So wissen Sie genau, was wann zu tun ist.
Wann ist mein Kind schulpflichtig und was sind "Kann‑Kinder" und "Flexikinder"?
In Niedersachsen müssen alle Kinder zur Schule gehen. Das nennt man Schulpflicht.
Ein Kind ist schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Dann muss es im Sommer in die Schule gehen.
Was sind "Kann-Kinder"? Kann-Kinder sind Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden. Sie müssen noch nicht zur Schule gehen. Die Eltern können aber entscheiden, ob ihr Kind früher eingeschult wird. Die Schule prüft, ob das Kind schon bereit ist.
Was sind "Flexikinder"? Flexikinder sind Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden. Diese Kinder sind eigentlich schulpflichtig. Aber die Eltern dürfen entscheiden, ob das Kind erst ein Jahr später in die Schule geht. Dafür müssen sie bis zum 1. Mai einen Brief an die Schule schreiben.
Wichtiger Hinweis zur Inklusion Alle Kinder sind schulpflichtig – auch Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Das nennt man Inklusion. Inklusion bedeutet: Jedes Kind gehört dazu, alle Kinder sollen gemeinsam lernen. Alle Kinder sollen gemeinsam lernen – egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Wie und wann melde ich mein Kind an der Grundschule an?
Die Anmeldung für die Grundschule findet etwa 1,5 Jahre vor der Einschulung statt, in der Regel zwischen März und dem 15. Mai.
Bitte beachten Sie: Jede Grundschule organisiert die Anmeldung etwas anders. Weitere Informationen: Schulen in Emden: Stadt Emden
Bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
Geburtsurkunde, Nachweis Masernimpfung
Wenn Sie Fragen haben: Wenden Sie sich bitte an die Grundschule in Ihrem Schulbezirk.Einzugsgebiete
Wichtiger Hinweis zur Anmeldung Wenn Sie Ihr Kind an einer anderen Grundschule, z.B.in privater Trägerschaft oder in einem anderen Stadtteil, anmelden möchten, dann muss zunächst eine Anmeldung Ihres Kindes an der zuständigen öffentlichen Grundschule erfolgen, dort wird ein Ausnahmeantragsverfahren eingeleitet.
Warum ist die Einschulungsuntersuchung wichtig?
Die Einschulungsuntersuchung hilft Ihrem Kind, sicher und gut in die Schule zu starten. Bei der Untersuchung prüft der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Stadt Emden gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Kind bereit für den Schulbeginn ist. Es wird zum Beispiel geschaut, ob es gut sehen und hören kann, wie es spricht und sich bewegt. So wird früh erkannt, ob Ihr Kind besondere Unterstützung braucht – und Sie bekommen wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Kind fördern können.
Alle Informationen bleiben vertraulich. Nur das, was für die Schule wirklich wichtig ist, wird weitergegeben. So wird sichergestellt, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung bekommt.
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben:
Alle Kinder müssen vor der Einschulung ärztlich untersucht werden.(§ 5 Abs. 2 NGöGD)
Eltern und Kinder sind verpflichtet, mitzuwirken und Auskünfte zu geben. (§ 56 NSchG)
Machen Sie mit – für einen sicheren und erfolgreichen Start in die Schule!
Die Untersuchung erfolgt nach dem SOPESS (Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchung) und ist verpflichtend für alle Kinder vor der Einschulung in Niedersachsen.
Die Untersuchung erfolgt nach dem SOPESS (Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchung) und ist verpflichtend für alle Kinder vor der Einschulung in Niedersachsen.
Wer entscheidet, ob mein Kind schulfähig ist?
"Schulfähig" bedeutet, dass Ihr Kind bereit ist, in die Grundschule zu gehen. Das umfasst mehrere Bereiche:
Körperliche Entwicklung: Ihr Kind ist gesund genug, um am Unterricht teilzunehmen.
Sprachliche Fähigkeiten: Ihr Kind kann sich verständlich ausdrücken und versteht einfache Anweisungen.
Soziale Fähigkeiten: Ihr Kind kann mit anderen Kindern spielen und Regeln einhalten.
Selbstständigkeit: Ihr Kind kann einfache Dinge allein erledigen (z. B. Jacke anziehen, Stifte benutzen).
Wer entscheidet das? Die Entscheidung wird nicht von den Eltern allein getroffen. Es gibt mehrere Schritte:
1. Gesundheitsamt: Bei der Schuleingangsuntersuchung prüft ein Arzt die körperliche und geistige Entwicklung. 2. Grundschule: Die Schule schaut, ob Ihr Kind die nötigen Fähigkeiten für den Unterricht hat. 3. Kindertagesstätte (falls besucht): Gibt eine Einschätzung zur Entwicklung Ihres Kindes.
Am Ende entscheidet die Schulleitung, ob Ihr Kind schulfähig ist.
Wie wird die Sprache meines Kindes vor der Einschulung geprüft und gefördert?
Sprachförderung und Sprachtest vor der Einschulung:
Damit Ihr Kind gut in der Schule starten kann, ist die Sprache sehr wichtig. Kinder sollen sprechen, zuhören und verstehen können.
Was passiert in der Kita?
In der Kita üben die Kinder jeden Tag Sprache: beim Spielen, Singen und Erzählen.
Wenn die Erzieher merken, dass ein Kind Hilfe braucht, gibt es besondere Sprachförderung.
Was passiert in der Grundschule, wenn Ihr Kind nicht den Kindergarten besucht?
Ein Jahr vor der Einschulung prüft die Schule, wie gut Ihr Kind sprechen kann. Das nennt man Sprachstandsfeststellung.
Wenn Ihr Kind noch Unterstützung braucht, bekommt es Sprachförderung in der Schule – bevor die erste Klasse beginnt.
Warum ist das wichtig?
Gute Sprachkenntnisse helfen Ihrem Kind beim Lesen, Schreiben und Lernen.
So kann Ihr Kind gut mit anderen Kindern und Lehrkräften sprechen.
Tipp für Eltern: Sprechen Sie viel mit Ihrem Kind, lesen Sie gemeinsam Bücher und singen Sie Lieder. Das macht Spaß und hilft Ihrem Kind!
Wie arbeiten Kita und Grundschule vorm und beim Schulstart meines Kindes zusammen?
Die Kita und die Grundschule sollen gut zusammenarbeiten. Das ist wichtig, damit Ihr Kind den Übergang in die Schule leicht schafft.
Was bedeutet das für Sie und Ihr Kind?
Mit Ihrem Einverständnis können Kita und Grundschule über die Entwicklung Ihres Kindes sprechen.
Es gibt gemeinsame Veranstaltungen, wie z.B. Schnuppertage und Elternabende, vor der Einschulung, um den Kindern die Eingewöhnung zu erleichtern und die Eltern zu informieren und offene Fragen zu klären. Sie bekommen von Ihrer zuständigen Grundschule eine Einladung zu der jeweiligen Veranstaltung.
Fachkräfte aus Kita und Schule planen zusammen, wie die Kinder gut starten können.
Eltern werden einbezogen und informiert.
Ziel ist: Ein guter Start für Ihr Kind in die Schule – ohne Brüche und mit viel Unterstützung.
Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule ist in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben (weiterführende Informationen: Bildungsportal Niedersachsen)
Was braucht mein Kind zur Einschulung neu?
Wenn Ihr Kind eingeschult wird, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Dafür braucht es einige Dinge:
Schulranzen (Tasche für Bücher und Hefte)
Federmappe mit Stiften, Lineal, Radiergummi
Sportkleidung für den Sportunterricht
Schulhefte und Zeichenmaterial
Brotdose und Trinkflasche
Viele Eltern schenken ihrem Kind zur Einschulung eine Schultüte. Die Schultüte ist groß und bunt. Sie ist mit Süßigkeiten, kleinen Spielsachen oder Schulmaterial gefüllt. Das ist ein schöner Brauch in Deutschland. Die Kinder freuen sich sehr darauf.
Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung für den Schulbedarf?
Hilfe durch Bildung und Teilhabe Wenn Sie Leistungen beziehen, können Sie Unterstützung bekommen. Das sind dann die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT). Sie können die Hilfe bekommen, wenn Sie: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen.
Wenn Sie zu den Leistungsbeziehern gehören, was wird bezahlt?
Schulbedarf: Sie bekommen 195 Euro pro Jahr für Schulmaterial. - 130 Euro im August, 65 Euro im Februar.
Mittagessen in der Schule oder Kita: Wird komplett bezahlt, ohne Eigenanteil.
Klassenfahrten, Tagesfahrten, Schulausflüge
Nachhilfe: Wird bezahlt, wenn die Schule den Bedarf bestätigt.
Freizeitaktivitäten: 15 Euro pro Monat für Sportverein, Musikschule oder ähnliches.
Sie beziehen keine Leistungen vom Jobcenter nach dem SGB II (Bürgergeld), kein Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen? In diesem Fall können Sie Mittel aus "Dabei sein" beantragen. "Dabei sein" ist speziell für Familien mit geringem Einkommen, die keine Leistungen beziehen. Es können für Emder Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen und noch nicht volljährig (unter 18 Jahren) sind, Zuschüsse zum Beispiel für Nachhilfe, Fahrtkosten, Klassenfahrten beantragt werden.
Die Einkommensgrenzen berechnen sich individuell. Melden Sie sich gerne bei uns!
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Emder Grundschulen und die Förderschule: die Standorte, Hinweise zur Schülerbeförderung und den Grundschulbezirken sowie Steckbriefe der einzelnen Grundschulen. So erhalten Sie einen kompakten Überblick.
Welche Aufgaben und Ziele hat die Grundschule in Niedersachsen?
Die Grundschule in Niedersachsen hat die Aufgabe, alle Kinder gemeinsam zu fördern und zu bilden – unabhängig von Herkunft, Fähigkeiten oder Interessen. Sie knüpft an die Erfahrungen aus dem Kindergarten an und legt die Grundlagen für das weitere Lernen.
Die Grundschule vermittelt grundlegende Kenntnisse wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Sie fördert jedes Kind individuell, stärkt soziale Fähigkeiten und bereitet auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Ziel ist es, Lernfreude zu wecken und die Persönlichkeit der Kinder zu entwickeln. Dabei arbeitet die Grundschule eng mit den Eltern zusammen, denn Bildung gelingt am besten gemeinsam.
Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden möchten, dann muss zunächst eine Anmeldung Ihres Kindes an der zuständigen öffentlichen Grundschule erfolgen.
Was bedeutet der Schulbezirk und kann ich eine andere Grundschule wählen?
Schulbezirke dienen dazu, eine wohnortnahe Verteilung der Grundschulplätze sicherzustellen. Jedes Kind hat das Recht auf einen Platz in einer Grundschule in seiner Nähe. Durch die Einteilung in Schulbezirke wird gewährleistet, dass alle Kinder möglichst kurze Wege zur Schule haben.
Zudem stärken Schulbezirke das Gemeinschaftsgefühl im Wohnviertel. Kinder lernen gemeinsam mit Gleichaltrigen aus ihrer Umgebung, was den Aufbau von Freundschaften und die Zusammenarbeit der Eltern erleichtert.
In besonderen Fällen – etwa bei unzumutbarer Härte oder pädagogischen Gründen kann ein Antrag auf Schulwechsel außerhalb des Bezirks gestellt werden.
Wenden Sie sich in diesen Fällen an die zuständige Grundschule in Ihrem Wohnbezirk.
Ist an jeder Grundschule in Emden Inklusion möglich?
Grundsätzlich ja.
Beratung zur individuellen Situation ihres Kindes und den konkreten Rahmenbedingungen an den Schulen erhalten Eltern im Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI).
Weitere Informationen zum RZI Emden finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Informationen zum Thema inklusive Schule erhalten Sie hier
Wann und wie bekommt mein Kind eine kostenlose Busfahrkarte für den Schulweg?
Ihr Kind kann kostenlos mit dem Bus zur Grundschule fahren, wenn:
es eine andere Grundschule als die im Wohnbezirk besucht (mit Ausnahmegenehmigung) und/oder
der Schulweg länger als 2 Kilometer ist.
Die Busfahrkarte erhalten Sie im Sekretariat der neuen Schule. Manche Schulen beantragen diese automatisch – fragen Sie dort einfach nach.
Wichtig: Für die Genehmigung, eine andere Schule zu besuchen, muss ein Antrag gestellt werden. Dafür wenden Sie sich an die Schule in Ihrem Wohnbezirk.
Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Grundschule gerne weiter oder wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Schülerbeförderung an:
Klaus Erfeling Fachdienst Schule, Bildung und Sport Stadt Emden Maria-Wilts-Straße 3 26721 Emden Tel.: 04921871273
Steckbriefe
Förderschule
Name der Schule
Förderschule Emden
Leitspruch/Motto
Bei uns kommt es auf jeden an.
Name der Schulleitung
Vera Kersten-Wilhelm
Adresse der Schule
Hermann-Löns-Str. 5
26721 Emden
Schulform
Förderschule für den Unterstützungsbedarf in der geistigen Entwicklung
Da die Planungen für das Schuljahr 2026-2027, inklusive dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, noch nicht abgeschlossen wurden, sind die Start- und Abholzeiten noch nicht komplett festgelegt.
Die Eltern der neuen Erstklassenkinder werden darüber informiert.
Der gültige Plan wird rechtzeitig vor den Sommerferien 2026 auf der Homepage veröffentlicht.
Unterrichtszeiten 1. Jahrgang
Da die Planungen für das Schuljahr 2026-2027, inklusive dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, noch nicht abgeschlossen wurden, sind die Unterrichtszeiten noch nicht komplett festgelegt.
Die Eltern neuen Erstklassenkinder werden darüber informiert.
Der gültige Plan wird rechtzeitig vor den Sommerferien 2026 auf der Homepage veröffentlicht.
Ferienbetreuung/Hort
Ja, durch die Erzieherinnen und Erzieher der Schulkindbetreuung (Hort) der Grundschule Cirksena.
An der Grundschule Wolthusen möchten wir in einer positiv gestimmten Lernatmosphäre bei unseren Schülerinnen und Schülern die Grundlagen für ein lebenslanges selbst gesteuertes Lernen schaffen. Dabei wollen wir in einem guten sozialen Miteinander die Begabungen und Stärken jedes Einzelnen wecken und fördern.
Ganztag in Emden - verlässliche Betreuung für Ihr Kind
Als Eltern wissen Sie, ein guter, verlässlicher Tagesablauf macht vieles leichter. Die ganztägige Betreuung in Emden bietet Ihrem Kind mehr als Unterricht: Sie schafft einen sicheren Rahmen zum Lernen, Spielen und Miteinander – den ganzen Tag über.
Neben den regulären Schulstunden bieten die Ganztagsschulen in Emden Zeit und Ruhe für Hausaufgaben, kreative Projekte, Bewegung und Erholung. Durch Angebote drinnen und draußen können Kinder ihre Talente entdecken, Neues ausprobieren und Freundschaften pflegen. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist freiwillig. Gleichzeitig erleichtert sie Ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützt die ganzheitliche Entwicklung Ihres Kindes – verlässlich, wohnortnah und gut vernetzt in Emden.
Ab dem Jahr 2026 tritt das Ganztagsförderungsgesetz in Kraft, das den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung schrittweise regelt. So gewinnen Familien zusätzliche Planungssicherheit – und Kinder noch mehr Chancen, sich zu entfalten.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, was das Ganztagsförderungsgesetz besagt, welche Betreuungsformen die Emder Grundschulen anbieten und welche ergänzenden Betreuungsmöglichkeiten die Jugendhilfe der Stadt Emden vorhält.
Neu ab August 2026 Ganztagsförderungsgesetz
Was genau besagt das Ganztagsförderungsgesetz?
Durch das Ganztagsförderungsgesetz, haben Emder Kinder, die im Sommer 2026 eingeschult werden, das Recht, eine Ganztagsschule zu besuchen, unabhängig davon, ob die Eltern oder Alleinerziehende berufstätig sind oder nicht.
Die Ganztagsschule ist verpflichtet, die Kinder von Montag bis Freitag acht Stunden am Tag zu betreuen – der sogenannte schulische Ganztag, der in der Regel bis 15:30 Uhr geht.
In den Ferien soll ebenfalls ein Betreuungsangebot vorgehalten werden, ausgenommen von vier Wochen Schließzeit im Jahr. Der Anspruch gilt ab den Herbstferien 2026, unabhängig davon, ob Eltern oder Alleinerziehende berufstätig sind oder nicht. Die Ferienbetreuung organisiert die Jugendhilfe der Stadt Emden.
Die Kinder, die einen Platz in einem Hort oder der Schulkindbetreuung in Emden haben, werden dort in den Ferien betreut.
Weitere Informationen finden Sie unter Betreuungsformen der Emder Grundschulen.
Ab August 2026 haben zunächst alle Kinder der 1. Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch wird schrittweise ausgeweitet:
2026: 1. Klasse 2027: 1. und 2. Klasse 2028: 1. bis 3. Klasse 2029: 1. bis 4. Klasse
Dieser Anspruch gilt für alle Kinder, unabhängig davon, ob die Eltern oder Alleinerziehenden berufstätig sind oder nicht. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Einschränkungen haben denselben Anspruch auf einen Ganztagsplatz.
Betreuung bis zu 8 Stunden täglich (inklusive Unterrichtszeit). Diese Betreuung ist kostenfrei, ausgenommen dem Mittagessen
gültig an allen Schultagen, montags bis freitags
Schule
Betreuung in den Schulferien, ausgenommen vier Wochen Schließzeit
Stadt Emden/Jugendhilfe
In meinem Stadtteil gibt es keine Ganztagsschule – was nun?
In Emden ist nicht jede Grundschule eine Ganztagsschule. Sollte es in der Grundschule, in die Ihr Kind eingeschult werden soll, kein Ganztagsangebot geben, können Sie in dieser Grundschule einen Ausnahme beantragen und Ihr Kind an einer Ganztagsgrundschule anmelden.
Eine Übersicht, welche Grundschulen Ganztagsbetreuung anbieten, finden Sie unter Betreuungsformen der Emder Grundschulen.
Betreuungsformen der Emder Grundschulen
Welche Formen der Ganztagsbetreuung gibt es in Emden?
An den Emder Grundschulen gibt es folgende Formen der Ganztagsbetreuung:
Die offene Ganztagsschule Eine offene Ganztagsschule ist eine Schule, die nicht nur vormittags, sondern auch nachmittags geöffnet ist. Kinder können dort lernen, spielen, essen und betreut werden – alles an einem Ort. „Offen“ heißt: Die Teilnahme am Nachmittagsangebot ist freiwillig. Eltern können entscheiden, ob ihr Kind nur vormittags zur Schule geht oder auch am Nachmittag bleibt.
Folgende Grundschulen in Emden sind Ganztagsschulen:
Grundschule am Wall
Grundschule Cirksena
Grundschule Früchteburg
Grundschule Grüner Weg
Grundschule Westerburg
Grundschule Wybelsum
Förderschule
Die Schulkindbetreuung Die Schulkindbetreuung hat ihre Räumlichkeiten in der Regel in einem Schulgebäude oder in unmittelbarer Nähe einer Grundschule. In der Schulkindbetreuung können nur die Kinder aufgenommen werden, die in der jeweiligen Grundschule angemeldet sind. Kinder von anderen Grundschulen können nicht betreut werden. Die Schulkindbetreuung findet nach dem Ganztagsunterricht bis 17:00/17:15 Uhr und in den Ferien statt.
An folgenden Grundschulen gibt es eine Schulkindbetreuung:
Grundschule am Wall
Grundschule Cirksena
Grundschule Grüner Weg
Der Hort Im Hort werden Kinder aus unterschiedlichen Schulen aufgenommen. Die Hortbetreuung kann entweder ab mittags nach dem Unterrichtsende oder nach dem schulischen Ganztag ab 15:30 Uhr und in den Ferien in Anspruch genommen werden.
Folgende Horteinrichtungen gibt es in Emden:
Hort „Die Kinderinsel“
Hort der Kita Wolthusen
Schulkindbetreuung über Mittag An einigen Grundschulstandorten gibt es eine Schulkindbetreuung über die Mittagszeit bis ca. 13:45 Uhr für die Eltern, die ihre Kinder aus beruflichen Gründen nicht direkt nach Unterrichtsende abholen können.
An diesen Grundschulen gibt es eine Schulkindbetreuung über Mittag:
Grundschule Constantia
Grundschule Larrelt
Grundschule Petkum – Widdelswehr
Grundschule Wolthusen
Was sind die Unterschiede zwischen dem schulischen Ganztag und der Schulkindbetreuung/Hort?
Die Schulkindbetreuung/der Hort und der schulische Ganztag unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten, obwohl beide Angebote die Betreuung von Kindern über den Unterricht hinaus sicherstellen.
Schulischer Ganztag
Schulkindbetreuung Hort
Träger
Schule
Jugendhilfe, Kommune oder freie Träger
Betreuungszeiten
in der Regel bis 15.30 Uhr an Schultagen
nach Unterrichtsschluss bis 17 Uhr/17.15 und in den Ferien
Inhalte
Lernzeiten, Arbeitsgemeinschaften (AGs), sportliche und kreative Angebote
Was bietet die Schulkindbetreuung / der Hort und wie unterstützt das Angebot Familien im Alltag?
Die Schulkindbetreuung/der Hort ergänzt den schulischen Ganztag durch ein familienfreundliches, sozialpädagogisches Angebot mit erweiterten Betreuungszeiten, die über die Unterrichtszeiten hinausgehen. Das Angebot schließt damit Betreuungslücken und unterstützt berufstätige Eltern mit wechselnden oder längeren Arbeitszeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In der Schulkindbetreuung/ im Hort steht die ganzheitliche Förderung der Kinder im Vordergrund. Dazu gehören:
Freizeitpädagogische Angebote wie kreatives Gestalten, Bewegung, Musik und Spiel.
Hausaufgabenbetreuung in ruhiger Atmosphäre mit pädagogischer Unterstützung.
Soziale Bildung durch Gruppenaktivitäten, Konfliktlösung und Förderung von Selbstständigkeit
Ein enger Austausch zwischen Schulkindbetreuung/Hort, Schule und Elternhaus ist zentral. So wird eine abgestimmte Förderung ermöglicht und die Entwicklung des Kindes ganzheitlich begleitet.
Die Betreuung erfolgt durch pädagogisch qualifiziertes Personal in kindgerechten Räumen, die zum Spielen, Lernen und Entspannen einladen.
Was ist der Unterschied zwischen Schulkindbetreuung und Hort?
In der Schulkindbetreuung können nur die Kinder aufgenommen werden, die in der jeweiligen Grundschule angemeldet sind. Kinder von anderen Grundschulen können nicht betreut werden. Die Schulkindbetreuung findet nach dem Ganztagsunterricht und in den Ferien statt.
Im Hort werden Kinder aus unterschiedlichen Schulen aufgenommen. Die Hortbetreuung kann entweder ab mittags nach dem Unterrichtsende oder nach dem schulischen Ganztag ab 15:30 Uhr und in den Ferien in Anspruch genommen werden.
Wo gibt es in Emden Schulkindbetreuung / Horte?
In der Stadt Emden gibt es vier Schulkindbetreuungen und eine Horteinrichtung:
Schulkindbetreuung GS Grüner Weg für Kinder der Grundschule Grüner Weg Nähere Informationen unter: Kita Paulus - Emden
Hort der Kita Wolthusen für Kinder aus unterschiedlichen Schulen Nähere Informationen unter: Kita Wolthusen
Hort „Die Kinderinsel“ für Kinder aus unterschiedlichen Schulen Nähere Informationen unter: Hort Die Kinderinsel
Wo kann ich einen Betreuungsplatz buchen und was kostet die Schulkindbetreuung/der Hort?
Die Anmeldung für die ergänzende Betreuung nach dem schulischen Ganztag findet über das Kita-Online-Anmeldeverfahren statt. Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:
Die Schulkindbetreuung/ der Hortplatz ist ein kostenpflichtiges Angebot und nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt.
Wie melde ich mein Kind für die Ganztagsbetreuung an?
Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird nicht automatisch realisiert, das heißt: ohne eine Anmeldung gibt es auch keinen Platz. Eltern sollten sich deshalb frühzeitig informieren, wann und wo die Anmeldung möglich ist.
Die Anmeldung für das Ganztagsangebot der Schule findet über die jeweilige Grundschule statt, die einen Anmeldebogen an die Eltern verteilt.
Muss mein Kind jeden Tag am Ganztag teilnehmen?
Nein, Sie können selbst entscheiden, an welchen Tagen Sie Ihr Kind für Ganztagsangebote anmelden. Nach der Anmeldung für ein Ganztagsangebot ist die Teilnahme verbindlich!
Bekommt mein Kind ein Mittagessen in der Ganztagsbetreuung?
An allen Ganztagsschulen wird ein warmes Mittagessen angeboten. Ziel ist die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einer bedarfsgerechten, gesunden, ausgewogenen und schmackhaften Mittagsverpflegung.
Die angebotene Speisenauswahl der Ganztagsschulen ermöglicht eine Ernährung nach den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. und umfasst drüber hinaus täglich ein vegetarisches Gericht. Die organisatorische Abwicklung erfolgt über die besuchte Schule. Für die Bestellung des Mittagessens steht eine webbasierte Anwendung „Mensa-Max“ zur Verfügung, so dass eine sehr flexible Nutzung ermöglicht wird (Ausnahme: Förderschule Emden). Weitere Informationen z.B. zu Verpflegungszeiten und Preisen finden Sie in der Regel auf der Homepage der Schule.
Hinweis: Beachten Sie die vorgegebenen Buchungszeiten für das Mittagessen und melden Sie Ihr Kind frühzeitig für das Mittagessen an.
Hinweis: Schüler*innen aus Familien, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
Bürgergeld (vom Jobcenter)
Asylbewerberleistungen (von der Stadt Emden, Fachdienst Wohnen)
Wohngeld (von der Stadt Emden, Fachdienst Wohnen)
Kinderzuschlag (von der Familienkasse)
Sozialhilfe nach dem SGB XII (von der Stadt Emden, Fachdienst Sozialhilfe)
können kostenfrei an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Als Nachweis der Berechtigung ist der Bewilligungsbescheid über den Bezug von BuT- Leistung zur Teilnahme am schulischen Mittagessen in der Schule vorzulegen. Bei Bezug von Bürgergeld ist die Vorlage des Leistungsbescheides über die Grundleistung ausreichend.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der 1. Klasse einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind. Der Rechtsanspruch gilt ab den Herbstferien 2026. Vor der Einschulung gilt der Rechtsanspruch noch nicht.
Die Ferienbetreuung ist ein kostenpflichtiges Angebot.
Wo kann ich mein Kind zur Ferienbetreuung anmelden?
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu der Anmeldung und den Kosten der Ferienbetreuung:
Muss mein Kind im Ganztag angemeldet sein, um an der Ferienbetreuung teilnehmen zu dürfen?
Nein, der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein Kind bereits im Ganztag angemeldet ist. Das bedeutet: Alle Kinder der entsprechenden Klassenstufe haben Anspruch, sofern die Eltern diesen Bedarf anmelden.
Beratung - hier finden Sie Hilfe und Unterstützung
Beratung zu Erziehung, kindlicher Entwicklung, seelischen Problemen, Konflikten
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Emden berät Sie gerne zu folgenden Themenbereichen:
Erziehungsfragen
Kindliche Entwicklung
Auffälligkeiten
Familiäre- o. schulische/berufliche Probleme
Seelische und psychische Probleme (wie Ängste, Selbstunsicherheit etc.)
Konflikte (z.B. in Familie, Schule, Freundeskreis)
Trennung, Scheidung und Umgang
Sonstige Probleme
Testungen in verschiedenen Bereichen(z.B. Lese- u. Rechtschreibkompetenz u.a.)
Die Beratungsstelle berät Kinder, Jugendliche, Eltern(-teile), Familien und junge Erwachsene (bis einschließlich 26 Jahre)
Wenn Sie aus dem Ausland neu zugewandert sind und Beratung und Unterstützung beim Ankommen und Integration benötigen, dann wenden Sie sich an die Migrationsdienste in Emden.
Eine Übersicht der verschiedenen Beratungsdienste finden Sie hier.
Leistungen Bildung und Teilhabe (BuT)
Unterstützung im Bereich Schule und Freizeit für Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld zur Verfügung haben und Leistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen) beziehen.
Dabei sein Zuschüsse im Bereich Bildung und Freizeit für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld, die keine Leistungen (beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld) beziehen.
Hilfe bei schulischen, beruflichen, familiären und persönlichen Problemen
Das Jugendbüro der Stadt Emden unterstützt und berät junge Menschen, die sich in einer schwierigen oder ausweglosen Situation befinden. Wir helfen, schulische, berufliche, familiäre und persönliche Probleme zu bewältigen.
Das Pro-Aktiv-Center richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren. Wir suchen nach Lösungen bei Problemen in der Schule und im persönlichen Umfeld.
Das Projekt JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit richtet sich an Jugendliche ab 18 bis 27 Jahren mit Problemen in der Schule, der Ausbildung oder im familiären Bereich.
Das Jugendbüro der Stadt Emden fungiert zusätzlich als Koordinierungsstelle. Alle Hilfesuchenden im Kontext der Jugendhilfe können ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Im Anschluss an die Kurzberatung kann an zuständige Stellen weitervermittelt werden.
Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule
Eltern können sich über inklusiven Unterricht und Schulalltag direkt im Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) beraten lassen.
Je nach individueller Situation des Kindes werden die konkreten schulischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Unterstützung besprochen.
RZI Emden Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule für die Stadt Emden Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück