Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiet Bansmeer

Vogelparadies an der A 31

Das Bansmeer ist einer der noch verbliebenenen Marschseen im Stadtgebiet von Emden. Es ist ein wertvoller Wasservogelbiotop, umgeben von einem ausgedehnten Schilfgürtel, der Lebensraum für eine Vielzahl von röhrichtbewohnenden Vogelarten bietet. Von der A 31 hat man einen schönen Blick auf das 50 Hektar große, 1975 ausgewiesene Schutzgebiet, ein kleiner Ausgleich dafür, dass das Gebiet für den Besucher nicht zugänglich ist.

Lageplan
Verordnungstext


Naturschutzgebiet Unterems

Salzwiesen, Priele und Flusswatten an der Ems

Das 200 ha große Petkumer Deichvorland an der Unterems von Jarßum bis Gandersum war seit 1994 als Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland“ geschützt. Mit Verordnung vom 30.05.2017 wurde es mit den angrenzenden Bereichen im Landkreis Leer zum Naturschutzgebiet "Unterems" zusammengefasst.
Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes 002 "Unterems und Außenems" (DE 2507-331) und damit Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000".

Das Naturschutzgebiet ist geprägt von Salzwiesen, tidebeeinflussten Prielen und ausgedehnten, bis 250 Meter breiten Flußwatten – und damit Lebensraum einer Vielzahl stark spezialisierter, gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.

Dieses Schutzgebiet ist gemeinsam mit weiteren Außendeichsflächen der unteren Ems, der Flumm-Fehntjer-Tief-Niederung und insbesondere dem Dollart von internationaler Bedeutung für rastende und überwinternde Vogelarten.

Zu den Brutvogelarten zählen: Brandgans, Säbelschnäbler, Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel, Wiesenpieper, Austerfischer und Lachmöwe sowie Blaukehlchen, Teich- und Schilfrohrsänger. Der Brutvogelbestand insbesondere des Säbelschnäblers begründet die Einstufung als national bedeutsames Vogelbrutgebiet. Durch Ankauf und Nutzungsextensivierung konnte sich die Salzwiesenvegetation wieder voll entfalten. Wichtiges Schutzziel ist es deswegen, die extensive Bewirtschaftung weiterzuführen, um den Charakter des Gebietes zu erhalten.

Von den Landwirten sind daher Vorgaben zum Viehbesatz und zum Wasserhaushalt zu beachten. 

Das Naturschutzgebiet Unterems wurde eingerichtet, um seine Arten und Lebensräume zu erhalten. Auch die Besucher und Naherholungsgäste können durch rücksichtsvolles Verhalten dazu beitragen, die Natur zu schützen.

Wir bitten Sie daher, das Naturschutzgebiet bei Ihrem Besuch zu schonen und ein Gast zu sein, der die Natur respektiert. Beispielsweise ist der Radweg im Deichvorland, der sogenannte Teekabfuhrweg, nur in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres geöffnet. Die Störung der Rast- und Brutvögel im übrigen Zeitraum wäre durch die Benutzung des Vordeichweges so massiv, dass dies eine erhebliche Beeinträchtigung bedeuten würde. Vom 1. Oktober bis zum 30. Juni führt die Ausweichroute auf der Binnenseite des Deichs entlang.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Verordnungstext 
Karte - Anlage 1 zur Verordnung
Karte - Anlage 2 zur Verordnung