Hafenärztlicher Dienst – Port Health Authority
Der Hafenärztliche Dienst der Stadt Emden ist für alle amtsärztlichen Aufgaben des Infektions- und Gesundheitsschutzes im Emder Hafen zuständig. Der Hafenarzt und die Hygieneinspektoren sind jederzeit für Sie erreichbar und kommen gerne zu Ihnen an Bord.
Aufgaben und Leistungen des Hafenärztlichen Dienstes
Gesundheitskontrolle eingehender Schiffe:
- Entgegennahme der Seegesundheitserklärung
- Erteilung der Verkehrserlaubnis/Einfahrtserlaubnis ("Free Pratique")
- Beratung und Unterstützung bei erforderlichen seuchenhygienischen Maßnahmen
Gesundheitsmaßnahmen an Bord:
- Ärztliche Beratung der Schiffsbesatzung zu Fragen rundum Gesundheitsschutz, Hygiene und Krankenfürsorge
- Vermittlung bei der Behandlung von Erkrankten
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Verbrauchs und Vernichtung von Medikamenten (BtMVV)
- Prüfung und Zertifizierung der Trinkwasserversorgungsanlagen
- Ausstellung eines internationalen anerkannten Schiffshygienezertifikates (Ship Sanitation Control Exemption Certificate)
Gesundheitsmaßnahmen in Hafenanlagen:
- Hygieneüberwachung der Hafenanlagen inklusive Beratung der Anlagenbetreiber
- Hafenärztliche Gesundheitsmaßnahmen im Fachdienst Gesundheit
- Verschreibung (auch nachträglich) von Medikamenten nach BtMVV für den Gebrauch an Bord
- Inanspruchnahme von Beratung zum Thema "Sexuell übertragbare Krankheiten" für interessierte Besatzungsmitglieder
- Dienstleistungen des Hafenarztes und der Seekasse
- Durchführung von Drogenscreenings an Bord von Schiffen (notwendig für den Erhalt der ISO-Klassifikation)
- Von der BG-Verkehr ermächtigt zur Durchführung sämtlicher Seedienst- und Lotsendiensttauglichkeits-Untersuchungen
- Durchführung sämtlicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
- Durchführung einzelner Untersuchungsteile wie zum Beispiel Röntgenaufnahmen
- Reisemedizinische Beratung, Vorsorgemaßnahmen und Impfauskunft
- Staatlich zugelassene Gelbfieber-Impfstelle
Kosten
Einige Leistungen des hafenärztlichen Dienstes sind gemäß Gebührenordnung kostenpflichtig. Weitere Informationen darüber erhalten Sie über die genannten Ansprechpartner.