Einschulungsuntersuchungen

Feststellung der Schulfähigkeit - Empfehlungen für Fördermaßnahmen

Alle Kinder, die bis zum  30. September des kommenden Schuljahres schulpflichtig werden, werden zu der gesetzlich vorgeschriebenen Einschulungsuntersuchung in  das Emder Gesundheitsamt eingeladen und dort untersucht. Hier werden schulrelevante Entwicklungsbereiche besonders berücksichtigt und schulärztliche Empfehlungen über mögliche Hilfen und Fördermaßnahmen gegeben.