Einschulungsuntersuchungen
Feststellung der Schulfähigkeit - Empfehlungen für Fördermaßnahmen
Alle Kinder, die bis zum 30. September des kommenden Schuljahres schulpflichtig werden, werden zu der gesetzlich vorgeschriebenen Einschulungsuntersuchung in das Emder Gesundheitsamt eingeladen und dort untersucht. Hier werden schulrelevante Entwicklungsbereiche besonders berücksichtigt und schulärztliche Empfehlungen über mögliche Hilfen und Fördermaßnahmen gegeben.