Lärmaktionsplan
Der Rat der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 4. Stufe beschlossen. Die Fortschreibung ist mit diesem Beschluss in Kraft getreten. Rechtsgrundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist der Artikel 8 der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm des Europäischen Parlaments in Verbindung mit §§ 47a-47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Fortschreibung basiert auf der aktuellen Lärmkartierung durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes lag gemäß Offenlagebeschluss vom 15.04.2024 für die Dauer von vier Wochen öffentlich aus; parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse der Abwägung wurden in die Beschlussfassung für den Rat aufgenommen und dargestellt.
Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan kann im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38 b, Zimmer 212 während der Dienststunden eingesehen werden (montags bis freitags, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr).
Hier finden Sie den Lärmaktionsplan.
Kontaktperson
Name | Zimmer | Durchwahl (87-) Fax (87 10-) |
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Herr Schmidt | 309 | 15 54 |
Online-Informationsveranstaltung
Wie laut darf Umgebungslärm sein? An welchen Orten Emdens gibt es viel Verkehrslärm? Und was kann man gegen eine zu laute Umgebung unternehmen?
In einer Online-Informationsveranstaltung am 20. Mai 2021 hatte die Stadt Emden den Lärmaktionsplan vorgestellt. Hier sehen Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung.