Schädlingsbekämpfung

Meldungen über Rattenbefall werden vom Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegen genommen.

Ratten sind Überträger gefährlicher Infektionskrankheiten

Zwar ist eine komplette Ausrottung der ungeliebten Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten werden.

Wo halten sich Ratten auf?

Ratten bevorzugen feuchte Lebensräume und hielten sich daher früher überwiegend an Uferböschungen und in der Kanalisation auf. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen. Besonders auffällig wird das Problem aber auch bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten. Neben den ausgeglichenen Witterungsbedingungen und dem Fehlen natürlicher Feinde ist für diese Veränderung des Lebensraumes hauptsächlich der Mensch verantwortlich. Speisereste sind willkommenes Nahrungsangebot. Ratten breiten sich immer dort aus, wo ihnen ein großes und leicht zugängliches Nahrungsangebot zur Verfügung steht. Begünstigt werden die Lebensbedingungen durch dicht wachsende Pflanzen, wie z.B. Bodendecker; sie bieten ideale Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten.

Großräumige Rattenbekämpfung findet regelmäßig statt!

Die Stadt Emden veranlasst seit Jahren Rattenbekämpfungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich - sowohl oberirdisch als auch im städtischen Kanalnetz, gemäß dem "Leitfaden zu großräumigen Rattenbekämpfungsmaßnahmen". Achten Sie daher - soweit möglich - auf Rattenlöcher in Pflanzungen und Pflanzbeeten und geben Sie Hinweise auf befallene Gullys, Kanäle und Gewässer.
Im privaten Bereich ist gem. § 2 Ziff 1. Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen zunächst einmal der Grundstücksbesitzer für eine  Rattenbekämpfung zuständig. Als Mieter melden Sie einen Rattenbefall bitte umgehend dem Vermieter. Für eine Rattenbekämpfung stehen Ihnen entsprechende Gifte und Schlagfallen zur Verfügung, welche sie beispielsweise in Baumärkten oder im Landhandel erhalten. Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise. Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, kann ein professionelles Schädlingsbekämpfungs-Unternehmen hinzugezogen werden. In jedem Fall ist ein Rattenbefall beim Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu melden. Dabei wird geprüft, ob die Stadt Emden ihrerseits einen Schädlingsbekämpfer beauftragt, um eine Vermehrung der Population zu verhindern.

Rattenbefall ist zu melden!

Tel.: 04921 - 87 - 21 59

Rattenbekämpfung duldet keinen Aufschub. Alle Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigten sind verpflichtet, die zur Rattenbekämpfung erforderlichen Maßnahmen zu dulden.

Taubenfütterung

Gemäß § 1der Verordnung der Stadt Emden über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit vom 15.12.2005 dürfen Wildtauben und verwilderte Haustauben nicht gefüttert werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- € geahndet werden.

Informationen zum Thema "Taubenfütterung" (PDF-Datei zum Download)

Gebühren: Dieser Service einer Erstbelegung ist für den Beschwerdeführer kostenlos, d. h. die Stadt Emden übernimmt die Kosten. Dies gilt nicht bei der privaten Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Adresse:
Verwaltungsgebäude II

Ringstraße 38b
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden

Kontaktpersonen

NameAufgabeZimmerDurchwahl (87-)
Frau LübbenRattenbekämpfung114-2156