Namensführung

Erklärung zur Namenswahl rund um die Ehe

Ehename:
Der Geburts- oder frühere Ehename eines Eheschließenden kann zum gemeinsamen Ehenamen gewählt werden.

Hinzufügung und Widerruf eines Namens zum Ehenamen:
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht zum Ehenamen gewählt wurde, kann seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Ein Widerruf der Voranstellung oder Anfügung ist möglich, eine nochmalige Hinzufügung dann aber nicht mehr möglich. Nur der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename ist, kann diese Erklärung abgeben.

Wiederannahme des Geburtsnamens:
Die Erklärung kann nach Scheidung oder Tod des Ehepartners abgegeben werden. Die oben genannten Erklärungen sind gebührenpflichtig. Weitere Auskünfte, auch welche Unterlagen erforderlich sind, erhalten Sie beim Standesamt.

Hinweise zur Vornamenswahl

Der Erwerb des Vornamens richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem ein Kind angehört. Bei einem deutschen Kind steht das Recht zur Vornamenswahl den sorgeberichtigten Eltern zu. Auskünfte über die Zulässigkeit von Vornamen oder deren richtige Schreibweise erhalten Sie im Standesamt.

Standesamt

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kontakt:
Verwaltungsgebäude III

Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Tel.: (0 49 21) - 87 25 32
E-Mail an das Standesamt