Tierschutz

Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wer ein Tier hält, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Wichtig ist auch, dass sich die Tiere artgerecht bewegen können. Tierschutz umfasst die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche. Die Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach.

Besonders überwacht werden

  • landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
  • Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten
  • Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
  • Tiertransporte
  • Tierschauen, Tierbörsen
  • Gewerbliche Reit- und Fahrbetriebe
  • Tierheime
  • Tierpensionen
  • Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
  • Schutzhundeausbildungsbetriebe

Aufgaben beim Landkreis

Die Aufgaben Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tierseuchen werden ab dem 1. Juni 2015 vom Landkreis Aurich übernommen.

Liste mit Ansprechpartnern
www.landkreis-aurich.de