Steuern
Dieser Teilbereich ist für die Veranlagung der kommunalen Steuern zuständig. Darüber hinaus werden für den Eigenbetrieb BEE (Bau-und Entsorgungsbetrieb der Stadt Emden) überwiegende Teile des Gebührenhaushaltes (Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Stadtentwässerung) nach dem geltenden Ortsrecht veranlagt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 92 Euro
- für den zweiten Hund 141 Euro
- für jeden weiteren Hund 165 Euro
- für einen gefährlichen Hund 615 Euro
Folgende Hunderassen werden als gefährlich eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Bürgerportal OpenR@thaus
Nutzen Sie unser digitales Bürgerportal OpenR@thaus und melden Sie die Hundesteuer online an oder ab!
Hier gehts es zum OpenR@thaus.
Vergnügungssteuer und Spielgeräte
Vergnügungssteuersatzung
An-/Ab-/Ummeldung für Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Steueranmeldung/-erklärung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Steueranmeldung/-erklärung für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
Anlage zur Steueranmeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Grundstücksabgaben
Die Grundstücksabgaben beinhalten die öffentlichen Lasten und Abgaben für das entsprechende Grundstück. Sie gliedern sich wie folgt auf:
- Grundsteuer
- Müllabfuhrbenutzungsgebühr
- Abwassergebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser
- Abwassergebühr für die Beseitigung von Regenwasser
- Abwassserabgabe
- Grobstoffreinigung
- Straßenreinigung