Steuern
Dieser Teilbereich ist für die Veranlagung der kommunalen Steuern zuständig. Darüber hinaus werden für den Eigenbetrieb BEE (Bau-und Entsorgungsbetrieb der Stadt Emden) überwiegende Teile des Gebührenhaushaltes (Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Stadtentwässerung) nach dem geltenden Ortsrecht veranlagt.
Hundesteuer
- Seit dem 1. Januar 2022 werden keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die alte Hundemarke verliert ihre Gültigkeit. Sie müssen die alte Hundemarke nicht an die Stadt Emden zurückgeben.
- Das Niedersächsische Hundegesetz schreibt das "Chippen" von Hunden vor. Wenn Sie einen Hund neu anmelden, müssen Sie die Transponder-Nummer (Chipnummer) angeben. Zukünftig werden bei Kontrollen die Transponder-Nummern überprüft.
- Hundebesitzer erhalten einen Dauerbescheid. Nur bei Änderungen wird ein neuer Bescheid zugeschickt. Bitte bewahren Sie deshalb den Dauerbescheid sorgfältig auf.
Die Hundesteuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
- für den ersten Hund 92 Euro
- für den zweiten Hund 141 Euro
- für jeden weiteren Hund 165 Euro
- für einen gefährlichen Hund 615 Euro
Folgende Hunderassen werden als gefährlich eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Sie haben Fragen zur Hundesteuer und / oder zu den Änderungen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Ansprechpartner*innen sind Frau Bekaan, Frau Tammen und Frau Müller.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Hundesteuersatzung oder im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG).
Hier können Sie die Hundesteuer an- oder abmelden:
Nutzen Sie unser digitales Bürgerportal OpenR@thaus und melden Sie die Hundesteuer einfach hier online an oder ab!
Formular Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung
Bekanntmachung: Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024
Vergnügungssteuer und Spielgeräte
Grundstücksabgaben
Die Grundstücksabgaben beinhalten die öffentlichen Lasten und Abgaben für das entsprechende Grundstück. Sie gliedern sich wie folgt auf:
- Grundsteuer
- Müllabfuhrbenutzungsgebühr
- Abwassergebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser
- Abwassergebühr für die Beseitigung von Regenwasser
- Abwassserabgabe
- Grobstoffreinigung
- Straßenreinigung