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Die Jägerprüfung
Jäger*innen mit zu verlängernden Jagdscheinen werden gebeten, diese zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung und dem Versicherungsnachweis per Brief bei der Stadt Emden Fachdienst 431 einzureichen.
Ablegen der Jägerprüfung
Das Ablegen der Jägerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins. Die Jägerprüfung wird in Niedersachsen nach Bedarf abgenommen.
Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil ("jagdliches Schießen"). Prüfungsgebiete sind unter anderem:
Waffenrecht, Jagdwaffen, freilebende Tiere, Biologie, Naturschutz, Jagdbetrieb, Behandlung des erlegten Wildes, Hundewesen.
Lehrgänge
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden entsprechende Lehrgänge von der Jägerschaft Emden e.V. angeboten. Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor der Prüfung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
- Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
Information und Anmeldung zur Jägerprüfung
Frank Radke (Vorsitzender der Jägerschaft Emden e. V. ), Telefon (0 49 21) - 56 89 7
Uwe Kampenga (Kreisjägermeister), Telefon (0 49 21) - 95 12 40
Die Prüfungsgebühr beträgt 200 €.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Kontaktpersonen
Name | Zimmer | Durchwahl (87-) |
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Herr van Jinnelt | 112 | -1529 |