Die Jägerprüfung

Jäger*innen mit zu verlängernden Jagdscheinen werden gebeten, diese zusammen mit dem Antrag auf Verlängerung und dem Versicherungsnachweis per Brief bei der Stadt Emden Fachdienst 431 einzureichen.

Ablegen der Jägerprüfung

Das Ablegen der Jägerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins. Die Jägerprüfung wird in Niedersachsen nach Bedarf abgenommen.
Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil ("jagdliches Schießen"). Prüfungsgebiete sind unter anderem:
Waffenrecht, Jagdwaffen, freilebende Tiere, Biologie, Naturschutz, Jagdbetrieb, Behandlung des erlegten Wildes, Hundewesen.

Lehrgänge

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden entsprechende Lehrgänge von der Jägerschaft Emden e.V. angeboten. Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor der Prüfung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Information und Anmeldung zur Jägerprüfung

Frank Radke (Vorsitzender der Jägerschaft Emden e. V. ), Telefon (0 49 21) - 56 89 7
Uwe Kampenga (Kreisjägermeister), Telefon (0 49 21) - 95 12 40

Die Prüfungsgebühr beträgt 200 €.

Jägerprüfung in Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Verwaltungsgebäude II
Ringstraße 38b
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden

Kontaktpersonen

NameZimmerDurchwahl (87-)
Herr van Jinnelt112-1529