Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin begleitet und unterstützt bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und zur Sozialen Teilhabe.
Anspruch auf die Unterstützung eines Verfahrenslotsen nach § 10b Abs. 1 S. 1SGB VIII haben junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung geltend machen wollen.
Es wird hierbei nicht voraussetzt, dass eine bestehende oder drohende Behinderung bereits festgestellt wurde. Beratung können auch Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung in Anspruch nehmen.
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin oder nutzen Sie die Öffnungszeiten:
- dienstags von 10 – 12 Uhr
- donnerstags von 14 – 16 Uhr
Frau Fontaine
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Str. 3, 26721 Emden
Zimmer 410
Telefon: 04921 / 87-12 65