Änderungen in Emden

Nach den Bund/Länder Beschlüssen in Sachen Lockerungen des Lockdowns in verschiedenen Schritten, sind folgende Änderungen in Emden ab Montag, den 8.03.2021 zu beachten: 

Änderung der Impfpriorisierung
Was das Impfen anbelangt, arbeiten die niedersächsische Landesregierung und die Landkreise sowie kreisfreie Städte gemeinsam an einem konsequenten Hochfahren der täglichen Impfleistungen der Impfzentren. Ab Ende März/Anfang April sollen in Niedersachsen die Haus- und Facharztpraxen in die Impfkampagne eingebunden werden. Dazu werden derzeit intensive Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt. Viele niedergelassene Ärzte stehen in den Startlöchern, erste Pilotprojekte laufen bereits. 

Mit der kommenden Runde AstraZeneca (ab nächste Woche) werden die weiteren Gruppen der Priorität 2 bedacht bzw. dies wurde zum Teil vom Land ausgedehnt. Dies betrifft die Wohnungslosenaufenthalte, das öffentliche Gesundheitswesen (Gesundheitsamt), Menschen mit geistiger Behinderung in Werkstätten etc., sowie das dort beschäftigte Personal, die Justiz und Ordnungsbeamte. Darauf folgen das Personal von Grund- und Förderschulen sowie Kitas und Tageseltern.

DRK, Kreisverband Emden bietet Schnelltests an 
Rasch hochgefahren werden sollen in Niedersachsen die Testangebote. Die ersten fünf Millionen neuen Tests sind bestellt, weitere Bestellungen werden folgen. Zunächst werden die Testkapazitäten für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung eingesetzt. Es wird erwartet, dass in der Woche ab dem 15. März 2021 sukzessive mit Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern begonnen werden kann. 

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen perspektivisch mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Sie bekommen dann eine Bescheinigung über das Testergebnis. Die Kosten für diese Schnelltests übernimmt ab dem 8. März 2021 der Bund. Das Sozialministerium ist bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der niedersächsischen Apothekerkammer über dezentrale Testangebote in allen dafür geeigneten Apotheken. 

Darüber hinaus bietet das DRK, Kreisverband Emden, in der nächsten Woche einen für den Bürger einmal wöchentlich kostenlosen Corona-Schnelltest in der Teutonenstr. 2, 26723 Emden an. Dort übernehmen geschulte Kräfte des Roten Kreuzes die Abstriche für die Bevölkerung.

Jeder Antigen-Schnelltest wird vom Test bis zum Ergebnis rund 20 Minuten dauern. Am Ende steht dann ein offizielles Ergebnis, das anerkannt und legitimiert ist. Das DRK steht mit dem Gesundheitsamt in einem engen Austausch über die Ergebnisse. Vorteil der Vorgehensweise ist, dass bei positivem Schnelltest unmittelbar ein qualifizierter PCR-Test durch das Gesundheitsamt nachfolgen kann und die getesteten Personen gleich Handlungsanweisungen vom Gesundheitsamt bekommen, wie sie mit einem positiven Ergebnis umzugehen haben.

Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest sind eine sofortige Absonderung und zwingend ein Bestätigungstest mittels PCR erforderlich. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos in Hausarztpraxen und in den Testzentren der Gesundheitsämter durchgeführt werden. Eine Absonderung der Kontaktpersonen 1 ist erst dann erforderlich, wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist. 

Die Bundesregierung hat in der gestrigen MPK angekündigt, zunächst ihrerseits mit der deutschen Wirtschaft darüber zu sprechen, ob alle Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen können. Dieses Thema wird aber am nächsten Dienstag sicher auch Gegenstand des nächsten Austauschs von Ministerpräsident Stephan Weil und Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Niedersachsen sein. 


Änderung der Corona-Verordnung, tritt ab Montag, 8. März 2021 in Kraft: 

Kontaktbeschränkungen: 
Die Möglichkeit, sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zu treffen, wird auf zwei Hausstände mit insgesamt bis zu fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand. 

Kita und Schule 
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Dies bedeutet, dass die Betreuung wieder in Regelgruppengröße, jedoch ohne Durchmischung der Gruppen erfolgen darf.
Für alle Schulformen gilt ab 15. März 2021 wieder Präsenzunterricht allerdings zunächst im Szenario B. 

Kultur und Sport 
Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab dem kommenden Montag (8. März 2021) in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen. 

Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben. 

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen 
Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten.

Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren. 

Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf eine Kundin/einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig. 

Die Landesregierung wird im Übrigen prüfen, ob weiter Öffnungen möglich sind, wenn einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte stabil bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in 7 Tagen liegen. Es müssten dann jedoch etwaige Pull-Effekte ausgeschlossen werden.