„Zunächst möchte ich klarstellen: Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Emden sind nicht von einer möglichen Ablehnung ihrer Anmeldung für den 5. Jahrgang am Max-Windmüller-Gymnasium betroffen. Die aktuell geführte Diskussion betrifft ausschließlich rund 20 Schülerinnen und Schüler aus dem Umland, deren Anmeldungen am Max-Windmüller-Gymnasium aufgrund der geltenden Zügigkeitsbegrenzung nicht berücksichtigt werden können. Für diese Familien ist die Situation selbstverständlich enttäuschend – das bedauern wir als Stadt Emden sehr. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass auch diese Schülerinnen und Schüler einen Gymnasialplatz in Emden erhalten“, erklärt Stadtrat Volker Grendel.
Entstanden ist die bestehende Verunsicherung durch den Versand eines dafür nicht vorgesehenen Schreibens durch das Max-Windmüller-Gymnasium. Um die betroffenen Familien gezielt zu informieren und das Max-Windmüller-Gymnasium auf Wunsch der Schulleitung zu unterstützen, hatte die Verwaltung ein Begleitschreiben vorbereitet, das von der Schule zusätzlich zum eigenen Schreiben ausschließlich an diejenigen Familien versandt werden sollte, deren Kinder aufgrund der Kapazitätsgrenzen nicht aufgenommen werden können. Ziel war es, die Hintergründe transparent darzustellen und gleichzeitig unnötige Verunsicherungen bei nicht betroffenen Familien zu vermeiden. Bedauerlicherweise wurde dieses Schreiben versehentlich durch die Schulleitung sämtliche angemeldeten Familien versandt. „Es ist sehr bedauerlich, dass ein Schreiben, das eigentlich nur wenige betroffene Familien informieren sollte, bei vielen anderen Eltern zu Verunsicherung geführt hat. Dafür haben wir Verständnis“, so Grendel weiter.
Hintergrund der aktuellen Situation ist die Schulentwicklungsplanung der Stadt Emden. Die Frage der künftigen Zügigkeiten an den beiden Emder Gymnasien wurde über einen längeren Zeitraum gemeinsam mit Politik, Schulen und weiteren Beteiligten intensiv beraten. Die Verwaltung hatte hierzu einen Vorschlag vorgelegt. Im Dezember 2025 hat der Rat der Stadt Emden schließlich beschlossen, die Aufnahmekapazität des Max-Windmüller-Gymnasiums aufgrund der vorhandenen räumlichen Möglichkeiten auf vier Züge zu begrenzen.
Diese Entscheidung dient nicht dazu, Familien einzuschränken oder Schülerinnen und Schülern den Zugang zu ihrem Wunschgymnasium zu erschweren. Vielmehr soll sie sicherstellen, dass die vorhandenen Schulräume in Emden sinnvoll genutzt werden. Die Verwaltung ist als Schulträger verpflichtet, die vom Rat beschlossenen Kapazitäten im Aufnahmeverfahren umzusetzen. Während das Max-Windmüller-Gymnasium bereits heute an seine räumlichen Grenzen stößt, verfügt das Johannes-Althusius-Gymnasium über freie Kapazitäten und kann zusätzliche Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
Beide Gymnasien bieten ein hochwertiges gymnasiales Bildungsangebot und genießen einen ausgezeichneten Ruf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich beide Schulen in unmittelbarer Nachbarschaft befinden und nur wenige Gehminuten voneinander entfernt liegen. Ziel der Stadt Emden ist es daher, die vorhandenen Kapazitäten beider Standorte ausgewogen zu nutzen, anstatt zusätzliche Räume an einem Standort zu schaffen, während am anderen Standort noch Kapazitäten vorhanden sind. „Als Schulträger tragen wir Verantwortung für alle Schulen in unserer Stadt. Es wäre nur schwer vermittelbar, Millionenbeträge für zusätzliche Klassenräume, Containeranlagen oder Erweiterungsbauten an einem Gymnasium auszugeben, wenn in unmittelbarer Nähe bereits geeignete und verfügbare Räume vorhanden sind. Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs an unseren Schulen insgesamt müssen wir die verfügbaren Mittel dort einsetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden“, betont Grendel.
Im Zuge der Umsetzung des Ratsbeschlusses gab es unterschiedliche Einschätzungen zur Anwendung im laufenden Aufnahmeverfahren. Dadurch entstand zwischenzeitlich der Eindruck, dass im kommenden Schuljahr auch am Max-Windmüller-Gymnasium ein fünfter Zug eingerichtet werden könne. Der Verwaltungsausschuss hat inzwischen klargestellt, dass die Begrenzung auf vier Züge bereits für das laufende Aufnahmeverfahren verbindlich gilt.
Von dieser Regelung sind ausschließlich Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Landkreisen betroffen. Die Stadt Emden ist als Schulträger zunächst verpflichtet, ausreichende Schulplätze für die eigenen Kinder bereitzustellen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler aus dem Umland steht mit dem Johannes-Althusius-Gymnasium eine leistungsfähige und verlässliche Alternative zur Verfügung.
„Die Entscheidung dient nicht der Einschränkung von Wahlmöglichkeiten, sondern einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Steuerung unserer Schulstandorte. Unser Ziel ist es, die vorhandenen Kapazitäten beider Gymnasien sinnvoll zu nutzen und die verfügbaren Investitionsmittel dort einzusetzen, wo sie für die gesamte Emder Schullandschaft den größten Nutzen entfalten. So schaffen wir die Grundlage dafür, beide Gymnasien dauerhaft stark aufzustellen und zugleich die Herausforderungen an unseren Schulen insgesamt verantwortungsvoll zu bewältigen“, so Grendel abschließend.