Gutachten zur Bedeutung von "Janssens Tuun"

Gutachten zur Bedeutung der Baumreihe "Janssens Tuun" liegt vor – keine hohe naturschutzfachliche Bedeutung
 
Oberbürgermeister Tim Kruithoff bat die  Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Ende September 2020, um einen Aufschub der Rodungsarbeiten der Baumreihen/Baumhecken im Borssumer Hammrich. Diese Baumreihe ist landläufig als so genannter "Janssens Tuun"  in der Bevölkerung bekannt geworden. 

Die Durchführung dieser Maßnahme wurde ausgesetzt und ein Gutachten durch die Stadt Emden in Auftrag gegeben, um die naturschutzfachliche und rechtliche Bedeutung von "Janssens Tuun" zu prüfen. Diesem Vorgehen hatte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich nach Rücksprache mit Tim Kruithoff zugestimmt. 

Wie angekündigt, liegen die Ergebnisse des Gutachtens jetzt im Frühjahr vor. Der Oberbürgermeister hat die Ergebnisse am Montagnachmittag der Politik im Verwaltungsausschuss vorgestellt. Die Kosten für das Gutachten übernimmt nach Zustimmung der Ratsfraktionen die Stadt Emden. 

Im Zuge der gutachterlichen, naturschutzrechtlichen Betrachtung/Prüfung der Baumreihe/Baumhecken "Janssens Tuun" sind zwei Ergebnisbereiche zu nennen:

1. das Ergebnis der rechtlichen Prüfung und

2. die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Prüfung.

Zusammenfassend ist festzustellen: 
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Gehölzentfernung für die Optimierung des Areals für Wiesenvögel notwendig ist. Die Entfernung der Baumreihe entspricht dem Ziel der planfestgestellten Kompensationsmaßnahme, weil sie verhindert, dass Greif- und Rabenvögel von dort aus den Bruterfolg der Wiesenvögel erheblich einschränken würden. Ein Verzicht auf die Gehölzentfernung wäre laut Gutachten in Anbetracht der positiven Wirkungen für die Wiesenvögel nicht verhältnismäßig. 

Die naturschutzfachliche Prüfung hat diese rechtliche Einschätzung bestätigt. Die Gehölzentfernung wird naturschutzfachlich für erforderlich gehalten, da dadurch die Brutmöglichkeiten für die streng geschützten Vogelarten (Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel) erheblich erweitert und optimiert werden können. Die Baumreihen sind von nur allgemeiner Bedeutung und erfüllen nicht die Kriterien eines Feldgehölzes oder Wäldchens, seltene oder besonders geschützte Pflanzenarten kommen dort nach eingehender Prüfung im Rahmen des Gutachtens nicht vor. 

Negative Auswirkungen auf Amphibien, Libellen, Heuschrecken und Tagfalter sind durch die Maßnahme nicht zu erwarten. Es kommen dort Brutvogelarten vor, s.g. Gebüschbrüter und der dort brütende Mäusebussard. Einzig dieser ist eine streng geschützte Vogelart (wie alle Greifvögel). Der Mäusebussard ist jedoch hier in Ostfriesland der häufigste Greifvogel mit einer stabilen Population. 

Die Naturschutzfachleute kommen zu dem Ergebnis: Die Baumreihen/Baumhecken "Janssens Tuun" hat keine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Negative Auswirkungen durch die Maßnahme sind nicht zu erwarten zumal die Nassflächen vor Ort erhalten bleiben. Für den Mäusebussard wird eine ökologische Baubegleitung kurz vor und während der Maßnahme empfohlen.

Eine "Überkompensation" zur Erhaltung der lokalen Populationen der Arten Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel im Zusammenhang mit den beiden Kompensationsmaßnahmen zur Realisierung des Bauvorhabens Umspannwerk Emden/Ost Tennet und des Baus der B 210, kann nicht festgestellt werden.  

Wie sieht das weitere Vorgehen aus:
Die Verwaltung schließt sich den gutachterlichen Ausführungen an. Die rechts- und bestandskräftige Planfeststellung zwingt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dazu, diese festgesetzten Maßnahmen umzusetzen.
 
Ihre fachliche Sinnhaftigkeit wird durch die erneut gefertigten Gutachten belegt. Daher sollten die Gutachten der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Aurich – bezüglich der Umsetzung der Maßnahme (Gehölzentfernung) im Herbst 2021 gemäß Planfeststellung (mit ökologischer Baubegleitung kurz vor und während der Maßnahme) zur Verfügung gestellt werden, damit dort die noch erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung wegen des Mäusebussardhorstes rechtzeitig erfolgen kann.

Eine Abweichung würde zu einem neuen Planfeststellungsverfahren führen. Für eine erneute Verzögerung kämen Kosten in mindestens sechsstelliger Höhe auf. Diese würden nicht von der Landesbehörde übernommen und müssten von der Stadt Emden getragen werden. Oberbürgermeister Tim Kruithoff: "Ich möchte den Verlust der Baumreihen durch eine freiwillige Maßnahme der Stadt Emden an anderer, geeigneter Stelle ausgleichen und somit zur Befriedung der Diskussion beitragen. Dabei bitte ich die Naturschutzbeauftragen sich bei der Standortauswahl zu beteiligen und dies dem FD Umwelt mitzuteilen. Ich stelle mir dafür ein Budget von etwa 10.000 €  vor."