Impfberechtigung muss nachgewiesen werden

Seit vorletzter Woche sind auch Personen der 2. Prioritätengruppe impfberechtigt. Dies betrifft Personen über 70 Jahre, sowie Personen mit einer beruflichen oder medizinischen Indikation. Im Zusammenhang mit einer medizinischen Indikation können bis zu zwei Angehörige von Schwangeren oder Personen mit Pflegebedarf sich impfen lassen. 

Bei dem Termin im Impfzentrum Emden muss ein Nachweis zur Impfberechtigung vorgelegt werden. Jede Person muss sich ausweisen können (Personalausweis, Pass, Führerschein, Krankenkassenkarte). Für Personen mit einer medizinischen Indikation muss ein Attest (ausgestellt durch einen Haus- oder Facharzt) vorgelegt werden.

Angehörige von Schwangeren/pflegebedürftige Personen oder Personen mit beruflicher Indikation können einen Vordruck auf unserer Website unter www.emden.de/impfzentrum nutzen und sich von der betreffenden Person die Impfberechtigung bescheinigen lassen. Für Angehörige von Schwangeren ist zudem eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin oder Mutterpass nötig. Pflegende Angehörige benötigen eine Bescheinigung der Pflegekasse.

Die Vordrucke wurden mangels einer Vorlage vom Land Niedersachsen vom Emder Impfzentrum eigens erstellt und sind auch nur in unserem Impfzentrum gültig.

Die genanten Unterlagen werden am Impftermin kontrolliert und nicht berechtigte Impflinge gegebenenfalls abgewiesen.

Sollten Impftermine nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine frühzeitige Stornierung über das Bürgertelefon Telefon 87 - 18 18 oder buergertelefon(at)emden.de.
Die Vergabe der Impftermine erfolgt weiterhin ausschließlich über das Land Niedersachsen.