Kita-Online-Anmeldeverfahren beginnt 

Im März beginnt das Anmeldeverfahren für die Plätze im neuen Kita-Jahr ab dem 1. August 2023. Erreichbar ist das Anmeldeportal über den folgenden Link www.emden.kitaav.de 

Der Anmeldezeitraum dafür ist vom 1. bis zum 31. März 2023. Für alle Eltern, die sich bereits vor dem 01.03.2023 für einen Platz im Anmeldeportal angemeldet haben, gilt, dass sie ihre Anmeldung zurückziehen und eine Neuanmeldung durchführen müssen. Die Neuanmeldung ist erforderlich, damit der Wunsch auf einen Platz ab dem 01.08.2023 bearbeitet werden kann. 

Informationen zu der Durchführung der Neuanmeldung bekommen Bürger*innen im Menü des Online-Portals unter den FAQs, der Betriebsanleitung sowie auf  www.emden.de/kita-anmeldung  

Sollten Bürger*innen weitergehende Hilfestellung benötigen, können sie sich an den Fachdienst Kinder und Familien wenden:
 
Frau Holtkamp         04921/ 87 1146 
Frau de Vries         04921/ 87 1757 
Frau Wennmann         04921/ 87 1145 
Frau Bonn-Sommer     04921/ 87 1613 

Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren können in einer Krippe oder in einer altersübergreifenden Gruppe im Kindergarten angemeldet werden. 
Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung können in Kindergartengruppen angemeldet werden. 
Grundschulkinder können in einer Schulkindbetreuung oder in einem Hort angemeldet werden. 

Ablauf des Anmeldeverfahrens: 

  • Anmeldung vom 1. bis zum 31. März 2023 
  • Danach wird das Portal geschlossen, es sind keine Anmeldungen möglich!
  • Bearbeitung A-Kita-Wunsch vom 1. April bis 15. April
  • Bearbeitung B-Kita-Wunsch vom 16. April bis 30. April
  • Bearbeitung C-Kita-Wunsch vom 1. Mai bis 15. Mai 

In der Bearbeitungsphase werden die Eltern informiert, ob sie in der gewünschten Einrichtung aufgenommen werden. Alle aktuellen Meldungen zum Anmeldestatus erhalten die Eltern in ihrem Account im Kita-Online-Anmelde-Portal. 

Bei einer Platzreservierung müssen die Eltern innerhalb der nächsten drei Werktage Kontakt zur entsprechenden Einrichtung aufnehmen und einen Termin vereinbaren. In dieser Zeit bitten wir von Rückfragen Abstand zu nehmen.
 
Zu diesem Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen: 

  • Impfausweis 
  • Nachweis eines Arbeits-, Ausbildungs-, Studienplatzes (Download: www.emden.de/kita-anmeldung ) 
  • Sorgerechtserklärung (Download: www.emden.de/kita-anmeldung ) 

Falls von allen drei Einrichtungen eine Absage geschickt wird, erscheint das Kind auf einer Warteliste und ist je nach Wunsch der Eltern für die Stadtverwaltung und die anderen Kindertagesstätten einsehbar. Diese Warteliste wird bei freiwerdenden Plätzen berücksichtigt. 

  • Ab dem 16. Mai ist das Portal wieder geöffnet für neue Anmeldungen. 


Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte ist der Nachweis der Masernimmunität! Das Masernschutzgesetz trat am 1.03.2020 in Kraft, d. h. es besteht eine Impfpflicht gegen Masern für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Ohne einen Impfnachweis oder einen Masernimmunitätsnachweis kann ein Kind nicht in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden.