Leinenpflicht für Hunde - das sind die Regeln

Aufgrund diverser Rückfragen, weist die Stadt Emden darauf hin, dass in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft besteht. Ziel dieser Regelung ist der Schutz von wildlebenden Tieren während ihrer sensiblen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.

Wo gilt die Leinenpflicht?

Die Leinenpflicht gilt in der sogenannten freien Landschaft. Dazu zählen:

  • Wälder
  • Wiesen, Felder und sonstige Naturflächen
  • Wege und Gewässer in diesen Bereichen

Kurz gesagt:
Alle natürlichen Flächen außerhalb geschlossener Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete

Wo gilt die Leinenpflicht nicht als „freie Landschaft“?

Nicht zur freien Landschaft gehören:

  • Öffentliche Straßen und Wege (einschließlich Rad- und Gehwege, sofern für den öffentlichen Verkehr bestimmt)
  • Gebäude, Höfe und private Gärten
  • Gartenbauflächen (z. B. Baumschulen, Obstplantagen)
  • Parkanlagen im Siedlungsbereich (z. B. Teile der Wallanlagen)

Wichtiger Hinweis – gilt immer!!

Unabhängig von der Brut- und Setzzeit gilt:
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass keine Gefahren für Menschen, Tiere oder die öffentliche Sicherheit entstehen. Auch außerhalb der freien Landschaft können sich Wildtiere mit Nachwuchs aufhalten.

Besondere Regelungen in Emden (ganzjährig)

In bestimmten Bereichen der Stadt besteht immer Leinenpflicht. Dabei gilt:

  • Die Hundeführerin bzw. der Hundeführer muss eine Leine mitführen.
  • Der Hund ist an einer maximal 1,50 Meter langen Leine zu führen in folgenden Bereichen:
  • in Fußgängerzonen
  • auf Straßen und öffentlich zugänglichen Flächen, wenn Umzüge, Veranstaltungen oder Feste stattfinden
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in der öffentlichen Grünanlage „Stephansplatz“
  • in der öffentlichen Grünanlage „Burgplatz“
  • in einem Teilbereich der öffentlichen Grünanlage „Wallanlagen“ (zwischen der Brücke am Roten Siel und der Straße „Am Herrentor“, Schwanenteichgelände)

Besondere Schutzgebiete

In folgenden Schutzgebieten gilt zusätzlich:

Hunde dürfen ganzjährig nicht frei laufen:

  • Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“
  • Naturschutzgebiet „Bansmeer und Umgebung“
  • Landschaftsschutzgebiet „Schlafdeich Constantia“

Grundsätzlich gilt, jedes Betreten des Deiches mit Hunden ist verboten.

Appell an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Die Stadt Emden bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um Rücksichtnahme:
Die Einhaltung der Leinenpflicht trägt maßgeblich zum Schutz von Wildtieren und deren Nachwuchs bei.