Schnedermann-Brons-Stiftung: Förderanträge können noch eingereicht werden

Vereine, Institutionen und andere gemeinnützige Träger haben noch bis zum 30. September 2026 die Möglichkeit, Förderanträge bei der Schnedermann-Brons-Stiftung einzureichen. Anträge von Einzelpersonen können nicht berücksichtigt werden. Über die eingereichten Anträge soll noch im laufendem Jahr entschieden werden.

Die Stiftung verfolgt das Ziel, Menschen zu unterstützen, die durch Krieg, Gewalttaten, Arbeitsunfälle oder Naturkatastrophen geschädigt wurden, sowie Menschen mit Teilhabeeinschränkung. Gefördert werden insbesondere Vereine und Institutionen, die sich für diese Personengruppen engagieren und deren Betreuung, Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe fördern.

Im Sinne der Stifterfamilie sollen die zur Verfügung stehenden Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo konkrete Hilfe benötigt wird. Förderungen werden insbesondere für Projekte und Maßnahmen gewährt, die die Lebenssituation der betroffenen Menschen nachhaltig verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe stärken.

Der Stiftungsbeirat ruft alle örtlichen Vereine und Institutionen und sonstigen gemeinnützigen Träger dazu auf, die verbleibende Frist zu nutzen und einen Förderantrag einzureichen.

Förderanträge können ausschließlich von Vereinen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Trägern eingereicht werden.

Um eine sachgerechte Prüfung zu ermöglichen, sollten die Anträge Angaben zum geplanten Projekt bzw. Förderzweck, zur Zielgruppe, zu den voraussichtlichen Gesamtkosten sowie zur gewünschten Förderhöhe enthalten.

Formlose Anträge können bis zum 30.09.2026 per E-Mail an den Fachdienst Finanzen, Abgaben und Stadtkasse gerichtet werden:

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier

www.emden.de/schnedermann-brons-stiftung