Stellungnahme Notfallversorgung

Gemeinsame Stellungnahme von Oberbürgermeister Tim Kruithoff und Landrat Olaf Meinen zur Notfallversorgung in Emden und zur Zukunft der Zentralklinik Ostfriesische Meere

1. Die Notfallversorgung ist und bleibt in der Region gesichert.

Verständlicherweise gibt es Sorgen, ob im Ernstfall schnelle Hilfe gewährleistet ist – insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten Umbaus der Kliniklandschaft. Deshalb ist es wichtig klarzustellen: Die Notfallversorgung in der Region bleibt auch künftig gesichert.

Eine Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung setzt allerdings eine Klinik voraus, die zumindest über eine funktionsfähige internistische und chirurgische Abteilung sowie über eine Intensivmedizin und umfassende Diagnostik verfügt. 

Eine Notfallversorgung ohne diese vorgeschriebenen Mindestanforderungen an Infrastruktur wäre im Übrigen wegen der mit möglichen Verzögerungen und Umwegen für Patientinnen und Patienten verbundenen Risiken schon aus medizinischen Gründen nicht vertretbar.

Beispiel:
• Wer heute in Emden einen Herzinfarkt erleidet, wird bereits jetzt in ein anderes Krankenhaus gebracht – z. B. nach Aurich oder Leer, was derzeit über 30 Minuten dauert.

Die Zentralklinik Ostfriesische Meere in Südbrookmerland wird daher zur tragenden Säule der stationären Notfallversorgung in der Region. Sie ist künftig schnell erreichbar und bietet dort dank der gebündelten medizinischen Leistungen künftig erstmals die höchste definierte Notfallstufe ("umfassende Notfallversorgung") für Ostfriesland. Heute wird in Emden eine "Basisnotfallversorgung" (unterste Stufe) und in Aurich eine "Erweiterte Notfallversorgung" (mittlere Stufe) vorgehalten.

2. Die Notfallversorgung bleibt durch ein starkes Rettungssystem gewährleistet.

Den Rettungsdiensten kommt bei der Notfallversorgung eine zentrale Rolle zu. Einsatzstrategie und Kapazitäten würden ständig durch neutrale Gutachter überprüft, modernisiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten – also die Zeit, in der der Rettungsdienst in 95 % der Fälle am Einsatzort sein muss –  ist selbstverständlich und bleibt auch mit der Zentralklinik bestehen. Sie ist rechtlich verankert und bildet die Grundlage für jede Planung und Anpassung des Rettungsdienstes. Die Standorte der Notärzte werden an den bisherigen Orten erhalten bleiben.