Vollstreckungswesen

Die Aufgabe des Vollstreckungsteams ist es, nach erfolglosen Mahnverfahren weiterhin fällige Forderungen der Stadt Emden beizutreiben.

Das Vollstreckungsteam besteht aus dem Innen- und Außendienst. Die Innendienstmitarbeiter veranlassen je nach Sachlage die Durchführung von Sachpfändungen durch die Vollstreckungsbeamten beim Schuldner "vor Ort" oder leiten andere Vollstreckungsmaßnahmen ein. Dies können Vollstreckungen in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners (u. a. Lohn-, Kontenpfändung, Zwangsversteigerung, Insolvenzantrag) sein. Neben der Vollstreckung in das Vermögen kann es auch in Betracht kommen, die Inhaftierung eines Schuldners (Erzwingungshaft) zu veranlassen.

Anmeldungen von öffentlich rechtlichen städtischen Forderungen in Insolvenzverfahren erfolgen in der Regel zentral über den Fachdienst Stadtkasse.

Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen führen zu zusätzlichen Gebühren, welche vom Schuldner zu tragen sind.

Ansprechpartner*innen

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:Stadtkasse
Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, sonstige Verwaltungszwangsverfahren
Telefon: 87 - 13 53
Zimmer:Stadtkasse
Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, sonstige Verwaltungszwangsverfahren
Telefon: 87 - 17 21
Zimmer:Stadtkasse
Vollstreckungsbeamter
Telefon: 0175 5270 914
Zimmer:Stadtkasse
Vollstreckungsbeamter
Telefon: 0175 5270 920
Zimmer:Stadtkasse
Vollstreckungsbeamter
Telefon: 01511213 8197
Zimmer:Stadtkasse
Verwaltungszwangsverfahren/Einziehung für andere Behörden, Amtshilfeersuchen an andere Behörden
Telefon: 87 - 13 16
Zimmer:Stadtkasse
Verwaltungszwangsverfahren/Einziehung für andere Behörden, Amtshilfeersuchen an andere Behörden, Verwahrgelass, Spenden
Telefon: 87 - 12 18