Zahlungsverkehr

Wesentliche Aufgaben des Zahlungsverkehrs sind:

  • die rechtzeitige Einziehung von städtischen Zahlungsansprüchen
  • die fristgerechte Veranlassung von Auszahlungen
  • die Verbuchung der entsprechenden Zahlungsbewegungen
  • das Mahnwesen

Die Mitarbeiter der Kasse wickeln den gesamten Zahlungsverkehr für die Stadt Emden ab, aus Kosten- und Sicherheitsgründen grundsätzlich bargeldlos.

Wichtiger Hinweis

Im Verwaltungsgebäude I steht ein Kassenautomat für Einzahlungen für bestimmte Verwaltungsgebühren zur Verfügung.

Die Stadtkasse bittet Sie darum, bei Ihren Einzahlungen unbedingt das Ihnen mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilte Kassenzeichen (Debitoren-Nr.) ungekürzt als Verwendungszweck anzugeben, um im beiderseitigen Interesse eine verzögerungsfreie Verbuchung vornehmen zu können.

Es hat sich seit vielen Jahren bewährt, wiederkehrende Forderungen (z. B. Grund- und Gewerbesteuern, Mieten, Kindergartenbeiträge usw.) im Wege des Lastschrifteinzugsverfahren von uns abbuchen zu lassen. Der Lastschrifteinzug bringt Ihnen viele Vorteile und erleichtert uns die Arbeit. Sie verpassen keinen Zahlungstermin, sparen Gebühren, das zeitaufwendige Anfertigen von Einzelanweisungen entfällt und den Weg zur Bank können Sie sich auch ersparen. Ab dem 1.02.2014 erfolgt der Einzug im Rahmen des europaweiten SEPA-Verfahrens.

Eine entsprechende Einzugsermächtigung, SEPA-Mandat, steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

SEPA-Mandat

Wichtiger Hinweis

Ab dem 01.02.2014 werden sämtliche bestehende Einzugsermächtigungen in ein SEPA (Single Euro Payments Area) Lastschriftmandat entsprechend den dann geltenden nationalen wie auch europaweiten Vorgaben umgewandelt.

Neben der Einnahmeüberwachung trägt die Stadtkasse dafür Sorge, dass sämtliche von den Facheinheiten angeordnete Auszahlungen fristgerecht auf den Girokonten der Zahlungsempfänger zur Verfügung stehen.

Bei Änderungen Ihrer Kontodaten informieren Sie bitte zeitnahe die Mitarbeiter/innen des Zahlungsverkehrs.

Eine weitere Aufgabe des Bereichs Zahlungsverkehr ist das Mahnwesen. In Verzugsfällen ergeht eine schriftliche Aufforderung an die Schuldner, unverzüglich die fällige Forderung zu entrichten (Mahnung). Kann auch nach einer späteren Vollstreckungsankündigung kein Zahlungseingang bei der Stadtkasse verzeichnet werden, erfolgt eine Abgabe des Vorgangs an die Vollstreckung. Sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Mahnverfahrens führen zu zusätzlichen Gebühren. Insoweit sollten sämtliche Zahlungstermine unbedingt eingehalten werden.

Soweit Sie im Zusammenhang mit eingeleiteten Mahnverfahren Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den/die Mitarbeiter/in, der/die auf dem Mahnschreiben der Stadtkasse ausgewiesen ist. Sollten Sie Fragen bezüglich des/der Forderungsgrundes bzw. –höhe, beabsichtigter Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen haben, wenden Sie sich bitte an den/die Sachbearbeiter/in des Fachdienstes, der/die Ihnen den Kostenbescheid erteilt hat.

Name
Zimmer
Aufgabe
Telefon & Fax
Zimmer:Stadtkasse
Kassenleiter, Einzahlungen und Mahnungen: Gewerbesteuer, Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Erschließungsbeiträge, B806, B 841
Telefon: 87 - 13 06
Zimmer:Stadtkasse
Einzahlungen und Mahnungen: Gewerbesteuer, Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Erschließungsbeiträge, Unterbringungskosten, B 806, B 841
Telefon: 87 - 15 18
Zimmer:Stadtkasse
Einzahlungen und Mahnungen: Fachbereiche 200 und 400, Bußgelder, Verwarnungen, Personalkostenauszahlungen
Telefon: 87 - 13 11
Zimmer:Stadtkasse
Einzahlungen und Mahnungen: Fachbereiche 100, 300, 500, 600 und 800
Telefon: 87 - 13 55
Zimmer:Stadtkasse
Verbuchung der Ein- und Ausgaben, Betreuung Kassenautomat, Scheckausgabe
Telefon: 87 - 13 15