Standort:
Verwaltungsgebäude I
Führerscheinstelle
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Fahrerlaubniswesen
AKTUELLES zum Führerscheintausch
Rund um Fahrerlaubnis / Führerschein
Die Führerscheinstelle ist zuständig für alle Angelegenheiten, die die Fahrerlaubnis (Führerschein) betreffen. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Fahrerlaubnis das eigentliche Recht ist, ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen. Der Führerschein dokumentiert nur, das und welche Klassen der Inhaber einer Fahrerlaubnis führen darf.
Bei Fragen zur Fahrerlaubnis (wie zum Beispiel Veränderungen der Personendaten, zur Fahrtauglichkeit, Ausnahmeregelungen sowie Erweiterungen oder Erteilungen von Fahrerlaubnissen) wenden Sie sich bitte an uns. Bei allen Anliegen bringen Sie bitte immer ein Ausweisdokument sowie Ihren Führerschein mit.
Die Führerscheinstelle überwacht darüber hinaus Mehrfachtäter (Verkehrssünder) und Fahranfänger in der Probezeit. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei individuellen Fragen www.emden.de/termine. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine Beratung nicht telefonisch erfolgen.
Karteikartenabschrift für eine auswärtige Fahrerlaubnisbehörde
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Ihr alter (Papier-)Führerschein in Emden ausgestellt wurde und Sie für Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigten, senden Sie bitte eine E-Mail an die Adresse: fuehrerscheinstelle(at)emden.de mit folgenden Angaben:
- Vorname, Familienname und ggfls. Geburtsname, frühere Namen
- Geburtsdatum, -ort
- aktuelle Anschrift
- zuständige Behörde
Die Karteikartenabschrift wird dann kostenlos - der für Ihren Wohnort zuständigen - Fahrerlaubnisbehörde zugesendet.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. Die Fahrerlaubnisdaten sind zentral im Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert und können von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgerufen werden.
Terminvereinbarung
Hier können Sie online einen Termin vereinbaren oder Sie rufen unter 87 / 13 12, 87 / 12 57 oder 87 / 15 33 uns an, um einen Termin zu vereinbaren. Anträge können nur persönlich gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin!
Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?
Antragstellung: Benötigte Unterlagen und Gebühren
Umtausch des bisherigen Führerscheins (Pflichtumtausch)
Ersatzführerschein wegen Verlust/Diebstahl des Führerscheins
Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Verlängerung der Gültigkeit der C-Klassen
Fahrerqualifizierungsnachweis
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Fahrerlaubnis der D-Klassen
Internationaler Führerschein
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Umschreibung eines Dienstführerscheins
Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
Anträge und Formulare
Führerschein:
Antrag auf Fahrerlaubnis
Antrag "Begleitetes Fahren ab 17"
Anlage zum Antrag Teilnahme "Begleitetes Fahren ab 17"
Vollmacht - Abholung eines Führerscheins
Antrag - zusätzliche Abschriften der Lizenz für den Güterverkehr
Anzeige - beabsichtigte Durchführung einer Weiterbildung / Beschleunigten Grundqualifikation
Antrag - Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot
Kontaktpersonen
Name | Aufgabe | Zimmer | Durchwahl (87-) Fax (87-) |
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Frau Fengler-Wedig | Führerscheine, Erteilung, Erweiterung, Ersatzführerscheine (Verlust/Umtausch), Verlängerung, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein), Internationale Führerscheine | 310 | -13 12 -12 29 |
Frau Kreft | Führerscheine, Erteilung, Erweiterung, Ersatzführerscheine (Verlust/Umtausch), Verlängerung, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein), Internationale Führerscheine, Umschreibung ausländischer Führerscheine mit und ohne Prüfung | 310 | -15 33 -12 29 |
Frau Schmitz | Führerscheine, Erteilung, Erweiterung, Ersatzführerscheine (Verlust/Umtausch), Verlängerung, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein), Internationale Führerscheine | 310 | -12 57 -12 29 |
Frau Bakker | Stellvertretende Fachdienstleiterin, Neuerteilungen, Personenbeförderung, Taxenkonzession, Fahrschul- und Fahrlehrerwesen, Güterkraftverkehr, Sonntagsfahrverbot | 309 | -11 73 -12 29 |
Frau Müller | Neuerteilungen, Personenbeförderung, Taxenkonzession, Fahrschul- und Fahrlehrerwesen, Güterkraftverkehr, Sonntagsfahrverbot | 311 | -12 56 -12 29 |
Fachdienst Straßenverkehr
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 bis 17.00 Uhr