Verkehrslenkung und -regelung

Verkehrszeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen

Dieses Produkt bilden alle dauerhaften und zeitlich beschränkten Verkehrslenkungs- und Verkehrsregelungsmaßnahmen durch Verkehrszeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen in Stadtbereich und deren Ausnahmen. Um alle Belange für die Entscheidung abzuwägen und angemessen zu berücksichtigen, ist eine enge Zusammenarbeit und Beteiligung zahlreicher in- und externer Stellen (z. B. Polizei, Bau- und Entsorgungsbetrieb, und Stadtplanung) erforderlich. Zur Beschleunigung des Verfahrens tagt diese s. g. Verkehrskonferenz regelmäßig unter Federführung der Straßenverkehrsbehörde. 

Die dauerhafte Verkehrslenkung und -regelung beinhaltet alle verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Veränderung des Verkehrszeichenbestands mittels Aufstellen, Entfernen und Umsetzen von Verkehrszeichen, die Entscheidungen über Verkehrseinrichtungen wie Lichtsignalanlagen, Schutzeinrichtungen und Straßenmöblierung und die Erarbeitung von Beschilderungs-konzepten, z. B Wegweisungskonzepte für PKW, Rad oder Fußgänger.  Des Weiteren werden hier alle Anregungen aus Politik und Bürgerschaft in Bezug auf die Veränderung von Verkehrslenkung und -regelung bearbeitet. 

Die zeitlich beschränkte Verkehrslenkung und -regelung umfasst die Entwicklung, Anordnung und Durchführung von Verkehrskonzepten bei Großveranstaltungen, verkehrsregelnde Maßnahmen bei Baustellen sowohl im Tiefbau (Straßenbau, Brücken, Voll- und Teilsperrungen usw.) als auch im Hochbau (Baugerüst, Container, Kran usw.). Hierbei ist ggfs. auch Entwicklung von Konzepten zur Abwicklung der Baustellen in verschiedenen Bauphasen zur Minimierung der Verkehrsbelastung, verbunden mit Kontrolle der angeordneten Maßnahmen, notwendig.

Die Ausnahmen schließen jegliche Genehmigungen zur Befreiung von Verkehrsregelungen der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der örtlichen Beschilderung ein.

Dies sind zu einem die klassischen Ausnahmegenehmigungen wie

  1. Anhörungen und Erlaubnisse für Großraum- und Schwertransporte
  2. Parken oder Befahren von Straßen entgegen der Verbots- und Gebotsbeschilderung
  3. Befreiung von der Gurtanlege-, Helmtrage-, und Anschnallpflicht 
  4. Parkausweise (Anwohner, Behörden, Handwerker, Lieferanten, Soz. Dienste)
  5. Schwerbehindertenparkausweise
  6. Örtlich und zeitlich begrenzte Sonderparkausweise (Umzug, Handwerker)

Aber auch Sondernutzungserlaubnisse für

  1. Genehmigung von Informationsständen 
  2. Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
  3. Dauersondernutzungen (Straßencafés, Warenauslagen, Werbeschilder usw.)

Insgesamt werden in Emden ca. 12.000 Ausnahmegenehmigungen jährlich bearbeitet.

Fachdienst Straßenverkehr

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 bis 17.00 Uhr

Standort:
Verwaltungsgebäude I
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Kontaktpersonen

NameAufgabeZimmerDurchwahl (87-)
Fax (87-)
Frau MöllerDauersondernutzungen (Straßencafés), Schwertransportwesen, Gefahrguttransporte 315-1385
-101385
Herr FoortmannDauersondernutzungen (Straßencafés), Parkgenehmigungen,
Schwertransportwesen
315-1565
-101565
Herr HeinksVerkehrslenkung, -regelung und -überwachung313-1578
-101578
Herr Bartels Baustellen, Veranstaltungen, Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse330-1399
-101399
Frau Prieß Verkehrslenkung 328-1536 
-101536