Verkehrsüberwachung

Verfolgung und Ahndung von Verstößen

Das Produkt Verkehrsüberwachung gliedert sich intern in die Bereiche Verfolgung und Ahndung.

Die Verfolgung im kommunalen Bereich umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße usw.) und im rechtlich eingeschränkten Bereich auch die des fließenden Verkehrs, z. B. stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung, hinsichtlich der Einhaltung der durch die Straßenverkehrsordnung vorgegebenen Regeln. Diese dienen zum einen der Erhöhung der Verkehrssicherheit (Vermeidung von Unfällen), aber auch der Leichtigkeit des Verkehrs (Halteverbotsbereiche, Anwohnerparkzonen). Die Kontrollen ergänzen auch die Parkraummangelverwaltung durch die Bewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze: Dauerparker (Arbeitnehmer in der Innenstadt) werden ausgeschlossen, damit Kunden und Anwohner der Innenstadt Parkraum finden.

Diese Arbeiten obliegen im Wesentlichen dem Verkehrsaußendienst (Teil des Stadtordnungsdienstes), der darüber hinaus auch die bestehenden Sondernutzungen (Straßencafés, Warenauslagen usw.) überprüft und Baustellen (z.B. dem Aufbau von Gerüsten) auf Einhaltung der mit der Genehmigung festgesetzten Auflagen zur Erhöhung der Sicherheit überwacht. Darüber hinaus steht der Stadtordnungsdienst dem Bürger aber auch Ortsfremden und Touristen jederzeit als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Mal kann der Weg erläutert oder mit einem kostenlosen Stadtplan ausgeholfen werden, ein andersmal ist die Hilfe bei der Bedienung des örtlichen Handyparksystems gefragt.

Im Rahmen der Ahndung werden die selbst dokumentierten, aber auch die polizeilich aufgenommen Verstöße mit Verwarn- und Bußgeldern, seltener mit Punkten oder einem Fahrverbot, geahndet.

Zu diesem umfangreichen und komplexen Verfahren gehören

  1. die nötigen Vorermittlungsarbeiten (Anhörung, Halter- und Fahrerermittlung usw.)
  2. die Bescheiderstellung und -versendung,
  3. das Einspruchsverfahren,
  4. die Einleitung und Begleitung ev. Gerichtsverfahren,
  5. die notwendigen Mahn- und Vollstreckungsverfahren,
  6. ggf. Erzwingungshaftverfahren, 
  7. Einstellungen und auch
  8. Ratenzahlungsvereinbarungen (Stundungen).

Diesem Arbeitsbereich obliegt die Abarbeitung von bis zu 60.000 Verfahren im Jahr, wobei die große Herausforderung darin besteht, die verschiedenen Ziele ausgewogen zu berücksichtigen. Einerseits wird eine hohe Entscheidungsqualität in Bezug auf die Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und Klarheit angestrebt, andererseits sollen die Belange und die Begründungen der Bürger angemessen Berücksichtigung finden. Dem gegenüber steht die Forderungen nach einer hohen Effizienz dieses Massenverfahrens, um eine Kostendeckung sicherzustellen.

Die Schnittstelle zwischen den beiden Bereichen bildet die Auswertung und Übergabe der entsprechenden Verstöße incl. der Erstprüfung der Fälle. Dies umfasst die Bildauswertung der Geschwindigkeitsverstöße ebenso wie die Vorprüfung und Übergabe der Verstöße aus dem ruhenden Verkehr.  

Fachdienst Straßenverkehr

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.30 bis 17.00 Uhr

Standort:
Verwaltungsgebäude I
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Kontaktpersonen

NameAufgabeZimmerDurchwahl (87-)
Fax (87-)
Frau SuhrEinspruchssachbearbeitung312-1580
-1583
Frau HinrichsVerwarn- und Bußgeldangelegenheiten Straßenverkehr325-1407
-1583
NNVerwarn- und Bußgeldangelegenheiten Straßenverkehr328-1171
-1583
Herr RistoVerwarn- und Bußgeldangelegenheiten Straßenverkehr, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten326-1555
-1583
Herr RamienVerwarn- und Bußgeldangelegenheiten Straßenverkehr325-1202
-1583
Herr SchröderVerwarn- und Bußgeldangelegenheiten Straßenverkehr, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten326-1571
-1583
Frau JeverVerwarn- und Bußgeldangelegenheiten Straßenverkehr328-1406
-1583