Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
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Überführung ins Ausland
Ausfuhrkennzeichen für die Überführung eines KFZ ins Ausland
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (ehemals Zollkennzeichens) zum Überführen eines Fahrzeuges ins Ausland.
Mitzubringen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigungskarte (hier eine spezielle gelbe Versicherungskarte im Drei- oder Vierfachsatz nur für Ausfuhrkennzeichen)
- Personalausweis/Reisepass, Passersatz des zukünftigen Halters
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Personenkraftwagen (PKW) sind vorzuführen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten, falls das Fahrzeug noch zu uns überführt werden muss.
Gebühren
Gebühr: 35,50€
Hinweise auf Zusatzgebühren:
Der o.g. Betrag ist ohne neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.
- Zulassungsbescheinigung Teil 2/Fahrzeugbrief
(bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10€ - Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben,
Ersatz = 15,60€ - Internationaler Zulassungsschein (grünes Buch) auf Wunsch = 10,20 €
Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen. Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr