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Haupt- und Abgasuntersuchung

Zulassung nur mit Untersuchungsbericht

Es kann und darf keine Zulassung von Fahrzeugen geben ohne gültige HU und AU-Untersuchung!
Der Nachweis der Untersuchungen ist nur durch eine entsprechende Bescheinigung möglich.

Das Ablesen aus dem alten Fahrzeugschein oder vom Kennzeichen ist für eine Zulassung nicht erlaubt.

Ersatzbescheinigungen

Ersatzbescheinigungen können bei der Prüfgesellschaft oder der Werkstatt telefonisch angefordert werden und an das Bürgerbüro gefaxt werden:

Fax-Nummer: (0 49 21) 87 - 15 25

Prüfgesellschaften

TÜV: 0 49 21 / 61 777
KÜS: 06 87 / 29 01 60
Dekra: 0 49 41 / 95 34 12
GTÜ: 07 11 / 97 67 60

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden