Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Änderungen im Fahrzeugschein
Es gibt verschiedene Gründe, warum die Fahrzeugpapiere geändert werden müssen. Sei es ein technischer Umbau des Fahrzeugs, der Wohnungswechsel oder aber eine Namensänderung. Hier finden Sie die benötigen Informationen darüber, was Sie tun und mitbringen müssen, wenn einer der genannten Gründe vorliegt.
Namensänderung
Sie benötigen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Urkunde über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
Gebühr: 16,90€ (inkl. neuer Zulassungsbescheinigung 2)
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Online-Namens-Änderung
Voraussetzungen:
- Sie benötigen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die mit einer Druckstücknummer versehen ist (grüner Aufkleber auf der Rückseite)
- einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Internetfunktion oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und ein dafür vorgesehenes Lesegerät. Neue Smartphones können das auch. Voraussetzung ist ein NFC-Chip wie z.B. bei Android ab 5.0 oder iOS ab 13.2).
- Zahlungsfunktion: Kreditkarte oder Giropay
Adressänderung, Wohnungswechsel innerhalb Emdens
Sie benötigen:
- Fahrzeugschein
Gebühr: 11,80€
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Online-Adress-Änderung
Voraussetzungen:
- Sie benötigen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die mit einer Druckstücknummer versehen ist (grüner Aufkleber auf der Rückseite) und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit Druckstücknummer (grüner Aufkleber auf der linken Seite mit silbernen Hologramm und QR-Code)
- einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Internetfunktion oder einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und ein dafür vorgesehenes Lesegerät. Neue Smartphones können das auch. Voraussetzung ist ein NFC-Chip wie z.B. bei Android ab 5.0 oder iOS ab 13.2).
- Zahlungsfunktion: Kreditkarte oder Giropay
Technische Änderung
Sie benötigen:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- Gutachten vom amtlich anerkannten Sachverständigen –aaS- (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ)
Gebühren
Gebühr: 12,00€ oder
Gebühr : 16,90€ (inkl. neuer Zulassungsbescheinigung 2).
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 0
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr