Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Kfz-Zulassungen auf Gesellschaften (GmbH, OHG, KG, AG und e.G.)
Hier erhalten Sie Informationen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen auf Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, GbR Vereinigungen, Gewerbetreibende, Vereine, Gewerkschaften, Stiftungen, Parteien und Kirchen.
Mitzubringen
Zu den normalen Kfz-Unterlagen werden für die oben genannten Firmenzulassungen zusätzliche Unterlagen benötigt:
Einzelunternehmen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis
Eingetragener Kaufmann
- Auszug Handelsregister A
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis
GbR/Vereinigung
- Gesellschaftervertrag, wenn vorhanden
- Einverständniserklärung von mind. 2 der übrigen Gesellschafter
- Ausweis von 2 Gesellschaftern
- Gewerbeanmeldung
GmbH / OHG / AG
- Handelsregisterauszug B
- Gewerbeanmeldung
- Ausweis und Unterschrift des Geschäftsführers
eG
- Auszug aus dem Genossenschaftsregister, sonst wie GmbH
Eingetragener Verein
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Ausweis des 1. Vorsitzenden
- ggf. Vollmacht für die Emder Betriebsstätte
Ltd. Gewerbeanmeldung in Emden
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Offizieller Nachweis, wo sich der Sitz in England (Ort, Straße) befindet und
- wer Geschäftsführer ist
- Ausweis der verantwortlichen Person
Ltd. ohne Gewerbeanmeldung
- Eintragungsnachweis aus England
- offizieller Nachweis, wo sich der Sitz in England (Ort, Straße) befindet und
- wer Geschäftsführer ist
Stiftung
- Satzung
- Ausweis des 1. Vorsitzenden
Partei
- Auszug Vereinsregister
- Ausweis des 1. Vorsitzenden
- Vollmacht für die Emder Betriebsstätte
Kirchen
- Nachweis des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde
- Ausweis des 1. Vorsitzenden
Hinweise
Die Unterschriften z.B. des Geschäftsführers können auch auf unseren Vollmachten erfolgen. Firmen die mehrere Fahrzeuge zulassen oder in nächster zulassen werden, können sich von ihrem Versicherer eine Dauer-Versicherungsbestätigung (Dauer-eVB) geben lassen. Diese wird dann im Bürgerbüro hinterlegt. Werden immer wieder die gleichen Mitarbeiter oder Autohäuser mit der Zulassung bevollmächtigt, kann eine Generalvollmacht im Bürgerbüro hinterlegt werden.
Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (PDF-Datei zum Download)
Generalvollmacht KFZ-Zulassung für Firmen (PDF-Datei zum Download)
Vollmacht KFZ-Zulassung
Wichtige Informationen
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr