Kfz-Steuerbefreiung oder Ermäßigung bei einer Schwerbehinderung
Der Antrag wird an das Hauptzollamt gestellt.
Bei der Zulassung können wir den Antrag entgegennehmen und weiterleiten. Haben Sie keine Möglichkeit den Antrag vorab auszudrucken, übernehmen wir das gerne für Sie.
Der Antrag darf nur für ein Fahrzeug gestellt werden. Das künftige Fahrzeug muss auf die Person mit der Schwerbehinderung zugelassen werden.
Wir benötigen zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis (bei einer Fotokopie bitte mit Vor- und Rückseite)*
Bei einer Ermäßigung (Merkzeichen G oder GI):
- Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
Falls Sie in der Vergangenheit bereits eine Steuerbefreiung hatten, nennen Sie uns bei der Antragstellung das bisherige Kennzeichen. Außerdem benötigt das Hauptzollamt Ihre aktuelle Telefonnummer, wo man Sie tagsüber erreichen kann.
*Wir übernehmen gerne das Fotokopieren für Sie.
Informationen
Informationen des Zolls:
Zoll online - Steuervergünstigungen