Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Versicherungswechsel

Wechsel der Versicherung

Wenn die bestehende Kfz-Versicherung geändert werden soll, ist bei einem Versicherungswechsel die Kündigungsfrist Ihrer alten Versicherung zu beachten!

Stichdatum für Kündigungen des Versicherungsverhältnisses ist der 30.11. des laufenden Jahres!

Versicherungswechsel können unter bestimmten Voraussetzungen auch während des ganzen Jahres erfolgen. Bitte setzen Sie sich deswegen mit Ihrer alten oder neuen Versicherung in Verbindung. Versicherungswechsel werden nur im Bürgerbüro bearbeitet.

Die Versicherungsbestätigung darf nur durch die neue Versicherungsgesellschaft elektronisch auf dem Weg gebracht werden. Das Einreichen einer schriftlichen Bestätigung oder das Mitteilen der neuen eVB-Nummer wird nicht akzeptiert. Versicherungswechsel zum 01.01. werden somit grundsätzlich auch nur elektronisch übermittelt.

Bitte legen Sie bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Versicherung die ZB I (Fahrzeugschein) vor, damit die richtigen Daten elektronisch erfasst werden können.

Bei abweichenden Daten darf die Versicherungsbestätigung von uns nicht akzeptiert werden und die Zulassung oder der Versicherungswechsel kann nicht erfolgen.

Sie benötigen:

  • Versicherungsbestätigungskarte oder
  • eine eVB-Nummer

Durch Nutzung dieses Services entstehen keine Kosten.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
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Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

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