Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen für Motorräder und Automobile

Ein Saisonkennzeichen können Sie für einen Zeitraum von mind. 2 bis höchstens 11 Monate des Jahres beantragen.

Folgende Nummernkombinationen sind bei Saisonkennzeichen nicht möglich:

EMD - 1 Buchstaben und 4 Ziffern

EMD - 2 Buchstaben und 3 Ziffern

Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen wieder aufgehoben werden, ist hierfür eine Umkennzeichnung erforderlich!

Auch bei Saisonkennzeichen gilt: 
seit dem 01.03.07 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV). 

Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur noch bei der Zulassungsbehörde anmelden können, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

Hinweis für Oldtimer

H-Kennzeichen + Saison ist möglich

Hierbei ist auf die zukünftige Kennzeichenkombination zu achten (höchstens bis: 1 Buchstabe + 2 Zahlen oder 2 Buchstaben + 1 Zahl).

Mitzubringen (zusätzlich zu den oben bereits genannten Unterlagen etc.):

  • eVB-Nummer von Ihrer Kfz-Versicherung (nur bei einer Änderung einer laufenden Zulassung, wenn bisher kein Saisonzeitraum vorhanden war oder der bisherigen Saisonzeitraum geändert wird).

Zusatz-Gebühren für eine eventuelle Umkennzeichnung auf eine kürzere Buchstaben- und Zahlenkombination:

  • Grundgebühr / Amtsgebühr: 28,20 €
  • Wunschkennzeichengebühr: 10,20 €
  • Vorreservierungsgebühr: 2,60 €
  • Fahrzeugbriefversand an eine Bank oder an einen Autohändler: 10,20 €

Mitzubringen

(Bitte beachten Sie hierbei auch die anderen Zulassungsarten, wie zum Beispiel eine Neuzulassung, Ummeldung, Firmenzulassung, Änderung des Saisonzeitraumes etc..)

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • e-VB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer - erhältlich bei Ihrem Versicherer)
  • Personalausweis/Reisepass, Passersatz des zukünftigen Halters
  • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
  • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Die Kennzeichen dürfen nicht entsiegelt vorgelegt werden. Die Plaketten werden von den Mitarbeitern entfernt. Ansonsten wird das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt!)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (Ersatz erhältlich)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Kontodaten)
  • Wunsch- und Seriennummer-online

Hinweis zur Umweltplakette

Wurde dem Fahrzeug bereits eine Umweltplakette zugeteilt, verliert diese ihre Gültigkeit bei einem Kennzeichenwechsel.

Diese können Sie für 6,40 € im Bürgerbüro mit der Zulassung beantragen.

Gebühren

Gebühr: 28,20€

Hinweise auf Zusatzgebühren:

Der o.g. Betrag ist ohne Wunschkennzeichengebühr, ohne Vorreservierungsgebühr, ohne neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ohne Kennzeichenschilder.

  • Wunschkennzeichengebühr = 10,20€
  • Vorreservierungsgebühr = 2,60€ 
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2/Fahrzeugbrief
    (bei Umtausch von einem alten Fahrzeugbrief in einen neuen) = 5,10€
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist vollgeschrieben, 
    Ersatz = 14,40€ 

Kennzeichenschilder erhältlich bei einem der Schilderdienste vor Ort, Preise bitte dort erfragen. Bei Fahrzeugen die keinen Typenschlüssel in den Papieren enthalten ("ungetypt") kommen noch 15,30 € dazu! Der Typenschlüssel befindet sich im neuen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Feld "(2.2)" oder im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 3 (rechte eingerahmte Nummer).

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden