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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskünfte in gewerblichen Angelegenheiten

In gewerblichen Angelegenheiten wird oft eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt.

Der dafür notwendige Antrag muss beim Bürgerbüro gestellt werden.
Er wird an das Gewerbezentralregister in Bonn weitergeleitet und von dort aus wird die Auskunft an Sie oder, wenn diese bei einer Behörde vorgelegt werden muss, an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.

 

Sie benötigen, falls die Auskunft direkt an eine Behörde geschickt werden soll:

  • die genaue postalische Anschrift der Behörde
  • das Akten- oder Geschäftszeichen

 Die Auskunft über Privatpersonen nennt sich „Belegart 1“ und bei juristische Personen „Belegart 9“.
Nach Beantragung kann es bis zu 10 Tagen dauern, bis die Auskunft zugesendet wird.

Als Privatperson mitzubringen

  • Personalausweis
  • Verwendungszweck/Anschrift der Behörde
  • Geburtsnamen der Mutter
  • evtl. Anschrift und Aktenzeichen der Bestimmungsbehörde

Als juristische Person (Firmen, wie GmbH, OHG etc.) mitzubringen

  • Genaue Firmenbezeichnung, wie sie auch im Handelsregister eingetragen ist und die Firmenanschrift
  • Handelsregisternummer und den Sitz des zuständigen Amtsgerichtes
  • evtl. Anschrift und Aktenzeichen der Bestimmungsbehörde

Gebühren

Registerauskunft: 13 €
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden