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Frickensteinplatz 2
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskünfte in gewerblichen Angelegenheiten
In gewerblichen Angelegenheiten wird oft eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt.
Der dafür notwendige Antrag muss beim Bürgerbüro gestellt werden.
Er wird an das Gewerbezentralregister in Bonn weitergeleitet und von dort aus wird die Auskunft an Sie oder, wenn diese bei einer Behörde vorgelegt werden muss, an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.
Sie benötigen, falls die Auskunft direkt an eine Behörde geschickt werden soll:
- die genaue postalische Anschrift der Behörde
- das Akten- oder Geschäftszeichen
Die Auskunft über Privatpersonen nennt sich „Belegart 1“ und bei juristische Personen „Belegart 9“.
Nach Beantragung kann es bis zu 10 Tagen dauern, bis die Auskunft zugesendet wird.
Als Privatperson mitzubringen
- Personalausweis
- Verwendungszweck/Anschrift der Behörde
- Geburtsnamen der Mutter
- evtl. Anschrift und Aktenzeichen der Bestimmungsbehörde
Als juristische Person (Firmen, wie GmbH, OHG etc.) mitzubringen
- Genaue Firmenbezeichnung, wie sie auch im Handelsregister eingetragen ist und die Firmenanschrift
- Handelsregisternummer und den Sitz des zuständigen Amtsgerichtes
- evtl. Anschrift und Aktenzeichen der Bestimmungsbehörde
Gebühren
Registerauskunft: 13 €
Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Bürgerbüro
Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr