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Der Personalausweis

Alle Deutschen sind gesetzlich verpflichtet zum Nachweis Ihrer Identität einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Der Antrag wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgefüllt. Da der Ausweis persönlich unterschrieben werden muss, können Sie sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. Kinder, egal wie alt, müssen zur Beantragung mitgebracht werden. 

Daten, Bild und Fingerabdrücke werden zusätzlich auf einem Chip im Personalausweis gespeichert.

Bei der Antragstellung erhalten Sie eine kostenlose Broschüre zur Online-Funktion. Die Broschüre „Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis“ erhalten Sie auch außerhalb der Antragstellung bei uns im Bürgerbüro. Eine Zusendung der Broschüren ist nicht möglich.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion
Weitere Infos zum neuen elektronischen Personalausweis
Informationen für Software zum neuen Personalausweis und geeignete Kartenlesegeräte.

Der Personalausweis wird nicht in allen Ländern akzeptiert. Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (z.B. im Reisebüro) oder beim Auswärtigen Amt: Hier gelangen Sie zum Auswärtigen Amt

Antragstellung von Jugendlichen

Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.
Zustimmungserklärung (PDF-Datei zum Download)

Mitzubringen

Digital-biometrisches Lichtbild/Foto
Ab dem 1.05.2025 benötigen wir ein aktuelles digitales Passfoto, welches biometrisch sein muss, nicht älter als 6 Monate alt sein darf und dem jetzigen äußeren Erscheinungsbild entspricht.
Das Passfoto können Sie beim Fotografen oder bei uns im Bürgerbüro machen lassen. Beim Fotografen erhalten Sie einen QR-Code, welches Sie zur Beantragung mitbringen.

Urkunde / Personenstandsurkunde
Bitte bringen Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung) mit, wenn bisher noch kein Dokument wie ein Personalausweis oder Reisepass in Deutschland ausgestellt wurde. Ein späteres Nachreichen ist nicht möglich. 

Den bisherigen Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
Sollten Sie keines dieser Dokumente besitzen, müssen wir Sie eventuell identifizieren lassen, z.B. durch eine andere Passbehörde. Dieses kann einige Tage dauern.

Weitere Staatsangehörigkeiten
Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzen oder beantragt haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit. Hier kann es wegen der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Verspätung der Antragstellung des Ausweises kommen.

Verlust des (neuen) Personalausweises

Der Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro aufgenommen. Sie müssen persönlich in Bürgerbüro erscheinen und können sich nicht vertreten lassen – auch nicht mit einer schriftlichen Vollmacht.

In dringenden Fällen können Sie die Sperrnotrufnummer 0180-1 33 33 33 anrufen. Sie müssen ihr Sperrkennwort (steht in Ihrem PIN-Brief), Name und Geburtsdatum für die sofortige Sperrung angeben. 

Bearbeitungsdauer

Der Ausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Wartezeit / Lieferzeit beträgt derzeit ca. vier Wochen.

Sie bekommen von uns keine zusätzliche Benachrichtigung, wenn der Ausweis bei uns angekommen ist. Sie erhalten bei der Beantragung einen Informationsschreiben, wo die Personalausweis-Nummer, die Gültigkeit und der ungefähre Lieferzeitpunkt / Abholtermin aufgeführt wird. Außerdem enthält das Schreiben ein QR-Code, womit Sie mit einem Smartphone den genauen Status zur Produktion und Rücklieferung einsehen können.

PIN-Nummer / PIN-Brief 
Bekommen Sie bei der Beantragung. 

Abholung

Die Abholung erfolgt direkt am Info-Schalter. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss aber eine schriftliche Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen.

Bei der Abholung ist der alte Ausweis oder Kinderreisepass abzugeben. In besonderen Fällen kann der Kinderreisepass, nachdem er ungültig gemacht wurde, wieder ausgehändigt werden. Ein alter Personalausweis muss in jedem Fall von uns eingezogen werden.

Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises (PDF-Datei zum Download)

Zusendung / Direktversand

Sie können sich den Personalausweis auch zusenden lassen. Bitte beachten Sie dazu folgendes:

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Zusendung ist,

  • dass Sie das 16. Lebensjahr erreicht haben
  • Ihr Hauptwohnsitz Emden ist
  • Sie sich bei der Zustellung / Empfang entweder mit einem vorläufigen Personalausweis oder einem bereits vorhandenen Reisepass ausweisen können. Der Führerschein oder die Krankenkassenkarte werden nicht akzeptiert.
  • Die Sendung kann nur von Ihnen persönlich empfangen werden. Sie können sich nicht vertreten lassen.
  • Es wird nur ein Zustellversuch durchgeführt.
  • Eine Zusendung an eine Wunschadresse ist nicht möglich.

Wenn Sie bei dem Zustellversuch nicht anwesend sein, liegt der Personalausweis für sieben Tage bei einer Poststelle. Sie erhalten von diesem Postdienstleister darüber eine Benachrichtigungskarte in Ihrem Briefkasten mit der Anschrift der Poststelle. Sie müssen die Sendung mit dem Ausweis persönlich abholen und können sich nicht vertreten lassen – auch nicht mit einer schriftlichen Vollmacht. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht ab, wird sie an das Bürgerbüro weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Zustellungsgebühr ist nicht möglich. Eine weitere Möglichkeit der Zustellung oder eine erneute Zustellung durch das Bürgerbüro ist nicht vorgesehen.

Wenn Sie  eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail senden. Dafür benötigen wir bei der Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse. Eine SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen.

Gültigkeit

Der Ausweis ist für Personen unter 24 Jahre 6 Jahre, für alle anderen Personen 10 Jahre gültig.

Verlängerung/Änderung
Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden. Eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt.

Onlinefunktion (aktivieren)

Alle Personalausweise, die nach dem 1. Juli 2017 ausgestellt wurden, haben automatisch eine aktive Onlinefunktion. Die vor dem 1. Juli 2017 ausgestellten Personalausweise wurden bei der Abholung auf Wunsch entweder aktiviert oder deaktiviert. Die Möglichkeit des Deaktivieren gibt es nicht.
Die nachträgliche Aktivierung ist kostenlos und kann ohne Termin direkt am Informationsschalter des Bürgerbüros gemacht werden. Dazu bringen Sie bitte ihren Personalausweis mit.

PIN-Nummer (ändern/zurücksetzen)
Die Änderung auf eine neue 6-stellige geheime Nummer kann kostenlos und ohne Termin direkt am Informationsschalter des Bürgerbüros gemacht werden. Dazu bringen Sie bitte ihren Personalausweis mit.

Die neue PIN-Nummer sollte keine einfache Nummernfolge, wie z.B. „123456“ oder „111111“, nicht Ihr Geburtsdatum oder eine bereits vorhandene Nummer, die auf dem Ausweis aufgedruckt ist, sein.

Vorläufiger Personalausweis

Benötigen Sie einen vorläufigen Personalausweis, kann dieser zusätzlich nur in Verbindung mit dem regulären Ausweis und wenn alle Unterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden. Dieser ist 3 Monate gültig und wird nicht von allen Ländern anerkannt.

Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (z.B. im Reisebüro) oder beim Auswärtigem Amt.

Kosten

  • 22,80 € (bis 24 Jahre)
  • 37,00 € (ab 24 Jahre)
  • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
  • 6,00 € für die digitale Fotoaufnahme im Bürgerbüro
  • 15,00 € für die Zusendung.

Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 0
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden