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Der Personalausweis

Alle Deutschen sind gesetzlich verpflichtet zum Nachweis Ihrer Identität einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Der Antrag wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgefüllt. Da der Ausweis persönlich unterschrieben werden muss, können Sie sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden zusätzlich auf einem Chip im Personalausweis gespeichert.

Bei der Antragstellung erhalten Sie die kostenlose Broschüre der Bundesdruckerei „Der neue Personalausweis – Informationen zur Online-Ausweisfunktion“. Die Broschüre „Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis“ erhalten Sie auch außerhalb der Antragstellung bei uns im Bürgerbüro. Eine Zusendung der Broschüren ist nicht möglich.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion
Weitere Infos zum neuen elektronischen Personalausweis
Informationen für Software zum neuen Personalausweis und geeignete Kartenlesegeräte.

Der Personalausweis wird nicht in allen Ländern akzeptiert. Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (z.B. im Reisebüro) oder beim Auswärtigen Amt: Hier gelangen Sie zum Auswärtigen Amt

Antragstellung von Jugendlichen

Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.
Zustimmungserklärung (PDF-Datei zum Download)

Mitzubringen

Biometrisches Lichtbild/Foto
Sie müssen ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm (ohne Rand) sowie Ihren alten Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass mitbringen. Bitte beachten Sie: Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein und muss dem äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Das Passfoto können Sie beim Fotografen machen lassen und mitbringen oder in unserer Fotostation im Bürgerbüro ein digitales Passfoto erstellen lassen. Ab dem 1.05.2025 ist ein digitales Passfoto Pflicht.

Urkunde (Geburtsurkunde)
In folgenden Fälle benötigen wir eine im Original vorgelegte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung), aus der sich Ihre aktuelle Namensführung ergibt:

  • Sie besitzen einen Ausweis, der nicht in der Stadt Emden ausgestellt worden ist.
  • Sie besitzen keinen Ausweis (eventuell müssen wir Sie identifizieren lassen, z.B. durch eine andere Passbehörde - dieses kann einige Tage dauern).

Weitere Staatsangehörigkeiten
Sollten Sie eine weitere Staatsangehörigkeit als der deutschen besitzen oder beantragt haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit. Hier kann es wegen der Klärung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Verspätung der Antragstellung des Ausweises kommen.

Verlust des (neuen) Personalausweises

Bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Verlust muss hier sofort durch Sie persönlich angezeigt werden. Sperrnotrufnummer für den neuen Personalausweis unter Angabe Ihres Sperrkennwortes, Namen und Geburtsdatums für die sofortige Sperrung: 0180-1 33 33 33

Bearbeitungsdauer

Der Ausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Wartezeit / Lieferzeit beträgt derzeit drei bis vier Wochen.

Sie bekommen von uns keine zusätzliche Benachrichtigung, wenn der Ausweis bei uns angekommen ist. Alternativ können wir Ihnen auch eine E-Mail schicken. Dafür benötigen wir bei der Beantragung Ihre E-Mailanschrift. Ansonsten gilt, dass der Ausweis eingetroffen ist, wenn Sie den PIN-Brief mit der PIN-Nummer erhalten haben.

PIN-Nummer / PIN-Brief
Innerhalb der 3 bis 4-wöchigen Lieferzeit erhalten Sie vorab von der Bundesdruckerei, sofern Sie über 16 Jahre alt sind, einen PIN-Brief mit der vorläufigen Transport-PIN-Nummer, dem Sperrkennwort und die PUK-Nummer. Der PIN-Brief kann auch alternativ im Ausnahmefall zum Bürgerbüro gesendet werden, wenn z.B. Ihr häuslicher Briefkasten nicht sicher oder die Zusendung an Ihre Wohnadresse nicht möglich ist.

Abholung

Die Abholung erfolgt direkt am Info-Schalter. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss aber eine schriftliche Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen.

Bei der Abholung ist der alte Ausweis oder Kinderreisepass abzugeben. In besonderen Fällen kann der Kinderreisepass, nachdem er ungültig gemacht wurde, wieder ausgehändigt werden. Ein alter Personalausweis muss in jedem Fall von uns eingezogen werden.

Wir müssen von Ihnen wissen, ob Sie den PIN-Brief bereits erhalten haben (gilt nur für Personen ab 16 Jahre). Der PIN-Brief enthält unter anderem eine vorläufige 5-stellige Transport-PIN-Nummer. Diese kann später oder bei Abholung des Ausweis im Bürgerbüro auf eine neue 6-stellige Nummer, die Sie sich selber überlegen und merken müssen, geändert werden. Diese Änderung ist kostenlos.

Die neue PIN-Nummer sollte keine einfache Nummerfolge, wie z.B. „123456“ oder „111111“, nicht Ihr Geburtsdatum oder eine bereits vorhandene Nummer, die auf dem Ausweis aufgedruckt ist, sein.

Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises (PDF-Datei zum Download)

Gültigkeit

Der Ausweis ist für Personen unter 24 Jahre 6 Jahre, für alle anderen Personen 10 Jahre gültig.

Verlängerung/Änderung
Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden. Eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt.

Onlinefunktion (aktivieren)

Die Aktivierung ist kostenlos und kann ohne Termin direkt am Informationsschalter des Bürgerbüros gemacht werden. Dazu bringen Sie bitte ihren Personalausweis mit.

PIN-Nummer (ändern/zurücksetzen)
Die Änderung auf eine neue 6-stellige geheime Nummer kann kostenlos und ohne Termin direkt am Informationsschalter des Bürgerbüros gemacht werden. Dazu bringen Sie bitte ihren Personalausweis mit.

Alternativ gibt es den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst online unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
 

Vorläufiger Personalausweis

Benötigen Sie einen vorläufigen Personalausweis, kann dieser zusätzlich nur in Verbindung mit dem regulären Ausweis und wenn alle Unterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden. Dieser ist 3 Monate gültig und wird nicht von allen Ländern anerkannt.

Länder-Infos und Einreisebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter (z.B. im Reisebüro) oder beim Auswärtigem Amt.

Kosten

  • 22,80 € (bis 24 Jahre)
  • 37,00 € (ab 24 Jahre)
  • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis.

Sie können die Gebühr mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig.

Bürgerbüro

Kontakt
Telefon: (0 49 21) 87 - 18 00
Fax: (0 49 21) 87 - 15 25
E-Mail

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Standort:
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden