Abwehrender Brandschutz und Hilfeleistung
Der Stadt Emden obliegt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Stadtgebiet. Unter "Abwehrender Brandschutz" versteht man alle aktiven Maßnahmen, die der Abwehr von Gefahren, die durch Brände entstehen, dienen (Brandbekämpfung). "Hilfeleistung" bedeutet die technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen und größeren Schadensereignissen, bei Notständen und Katastrophen sowie zur Rettung von Menschenleben. Die Stadt Emden unterhält zur Erfüllung dieser Aufgaben die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Emden.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Emden besteht aus:
7 Ortsfeuerwehren,1 Hauptberuflichen Wachbereitschaft und spezialisierten Einheiten:
- Verkehrssicherungsdienst,
- Schiffsbrandbekämpfung,
- Aufbau Behandlungsplatz 50 mit dem DRK,
- Gefahrgut-, IuK-, Bahnerdungs-, Drohnen-, Notstrom-, Taucher- und Höhenrettungsgruppe,
- Versorgungszug
Die Feuerwehr Emden ist durch das Miteinander von Freiwilliger Feuerwehr und Hauptberuflicher Wachbereitschaft (HWB) geprägt.
Als kreisfreie Stadt obliegen der Stadt Emden auch weitere Aufgaben des Abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Hierzu zählen insbesondere
- die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale
- die Einrichtung und Unterhaltung einer ständig besetzten Einsatz-Leitstelle
- die Durchführung von Ausbildungslehrgängen