Zivilschutz
Zivilschutz
Zivilschutz umfasst alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen im Verteidigungsfall.
Zuständig für den Zivilschutz ist der Bund. Die Ausführung des Zivilschutzgesetzes obliegt den Ländern und den Landkreisen und kreisfreien Städten als (untere) Katastrophenschutzbehörden im Auftrag des Bundes.
Bereits in Friedenszeiten treffen die zuständigen Behörden und Einrichtungen vorbereitende Maßnahmen für den Zivilschutz. Eine besondere Bedeutung bei Eintritt eines Zivilschutzfalles, aber auch bei vielen anderen Notfällen, kommt dabei der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu. Selbsthilfe oder auch Selbstschutz ist das richtige Verhalten in Notsituationen und die Vorbereitung darauf, die jeder Bürger auf freiwilliger Basis und eigener Kraft leisten kann.
Die richtige Vorbereitung auf Notsituationen, sei es ein medizinischer Notfall, ein Brand oder eine Naturkatastrophe, kann dazu beitragen, das Leben von Menschen zu retten oder Sachwerte zu erhalten. Auch die professionellen Helfer benötigen einige Minuten, um zur Einsatzstelle zu gelangen, in dieser Zeit ist jeder Bürger auf sich allein gestellt. Daher sollte sich jeder rechtzeitig mit den Maßnahmen zur Selbsthilfe vertraut machen und zum Beispiel einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen oder sich im Brandschutz unterweisen lassen. Das gleiche gilt für Firmen und Behörden, um deren Geschäfts- und Dienstbetrieb in Krisenfällen zu gewährleisten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des FD Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz.