Aussiedlerbetreuung

Informationen für Aussiedler mit Wohnsitzwunsch in Emden
Nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVG) besteht weiterhin für deutschstämmige Personen die Möglichkeit sich in der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen. Bis zum 31.12.2009 wurde die Aussiedlung durch das Wohnungszuweisungsgesetz geregelt und die Aussiedler auf die einzelnen Bundesländer verteilt.

Mit dem 01.01.2010 wurde dieses Gesetz außer Kraft gesetzt, so dass seither die Aussiedler an dem von ihnen gewünschten Ort ihren Wohnsitz nehmen können.

Aussiedler, die ihren Wohnsitz in Emden nehmen wollen, können sich mit allen Fragen an uns wenden. Wir werden versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: Spätaussiedler.

Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Adresse

Maria-Wilts-Str. 3
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden