Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Informationen zur Förderungsfähigkeit der Ausbildung und zur Förderhöhe
Da jede Ausbildung auch finanzielle Belastungen mit sich bringt, soll durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die Möglichkeit gegeben werden, eine qualifizierte Ausbildung nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern zu lassen.

Sofern die Förderungsvoraussetzungen gegeben sind, werden schulische Ausbildungen nach Maßgabe des § 2 BAföG gefördert.

Der Antrag ist schriftlich an das örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.

Die zügige Bearbeitung Ihres Antrages kann nur gewährleistet werden, wenn von Ihnen die ausgefüllten Antragsformulare mit den erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

Fragen zur Förderungsfähigkeit der angestrebten Ausbildung, zu den persönlichen Voraussetzungen oder auch zur Förderungshöhe sind in einem Gespräch mit der zuständigen Stelle für Ausbildungsförderung abzuklären, da deren Aufzählung den hier gesetzten Rahmen überschreiten würde.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Elektronische Antragstellung

Sie können Ihre Ausbildungsförderung auch online über die Plattform BAföG-Digital beantragen. Das zuständige Portal finden Sie hier.

Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kontaktpersonen

Herr Pinna8BAföG A-LTelefon: 87 -15 93
Herr Haake9BAföG M-ZTelefon: 87 -12 68

Adresse

Maria-Wilts-Str. 3
26721 Emden
Postfach 2254
26702 Emden