Obdachlosenangelegenheiten

Hilfe bei drohender Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit wird definiert als Zustand, in dem ein Mensch über keinen festen Wohnsitz verfügt. 

Um einer drohenden Obdachlosigkeit entgegenzuwirken, ist es unbedingt erforderlich, schon frühzeitig (umgehend nach Erhalt einer Kündigung oder einer Räumungsklage) und nicht erst nach Festsetzung des Räumungstermins durch den Gerichtsvollzieher, etwas zu unternehmen.

Ein frühes Handeln erhöht die Chancen, die Wohnung zu erhalten.

Wenden Sie sich frühzeitig an uns, falls Sie Hilfe benötigen.

Wir versuchen mit Ihnen zusammen eine Lösung zu erarbeiten, die Sie vor der Obdachlosigkeit bewahren wird.

Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kontakt

Frau Münch Zimmer 16Telefon: 87 - 15 66

Fachdienst Wohnen

Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Gerne können Sie, soweit notwendig, Termine außerhalb der Öffnungszeiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Standort:
Verwaltungsgebäude III
Maria-Wilts-Straße 3
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden