Die wirtschaftliche Jugendhilfe

Jugendhilfemaßnahmen umsetzen

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Die Jugendhilfemaßnahmen werden gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Der individuelle Bedarf wird grundsätzlich von Fachkräften, insbesondere des Fachdienstes Sozialer Dienst, festgestellt.

Die Eltern bzw. Elternteile und die jungen Menschen haben zu den Kosten der stationären und teilstationären Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse beizutragen.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe berechnet die zu leistenden Kostenbeiträge und setzt diese fest. Bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege kann der grundsätzlich zu erhebende Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.

Antrag zur Förderung Kindertageseinrichtung-/pflege
Begleitzettel zum Antrag zur Förderung Kindertageseinrichtung-/pflege