Pressemitteilungen

Pressemitteilungen der Stadt Emden

2G für Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels

Die Stadt Emden weist darauf hin, dass sowohl in Hotels, Campingplätzen und auch Ferienwohnungen die 2G Regelung gilt. Ein Ausweichen von Ungeimpften von Hotels auf beispielsweise Ferienwohnungen sieht der Gesetzgeber nicht vor. 

Das heißt: 
Es muss in den o.g. Institutionen ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Der Nachweis muss aktiv eingefordert werden. Wird ein solcher Nachweis nicht vorgelegt, so muss der Zutritt verweigert werden. Hierbei ist die Überprüfung des Personalausweises oder eines anderes Ausweisdokumentes angezeigt, da nur so die Übereinstimmung der Zertifikate mit der Person überprüft werden kann.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen keinen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Testnachweis vorlegen. Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen dürfen, müssen trotzdem einen negativen PoC-Test vorlegen.
Kann ein Impf-oder Genesenennachweis aus medizinischen Gründen nicht vorgelegt werden, so ist zusätzlich zum negativen Test am Anreisetag zweimal wöchentlich ein negativer Test vorzulegen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, ist das Nutzungsverhältnis sofort zu beenden. 

Die Betreiber*in muss ein Hygienekonzept entwickeln und vorhalten. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden.